Hallo liebe Sifa Gemeinde.
ich bin momentan damit beschäftigt für den Bereich unseres Fertigwarenlagers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der 1. Begehung des Lagers bin ich über die Flucht und Rettungswege "gestolpert". Die Halle ist 120x120 Meter (ohne Zwischenabtrennungen) und wird als reine Lasgerhalle genutzt. In der Halle arbeiten 3-4 Personen im 2- Schicht Betrieb.Sie hat 2 durchgängige Fahrwege für Stapler mit einer Breite von ca. 4 Metern, diese in beiden Seiten direkt in eine Fluchttür münden. Es gibt 3 Lagerblöcke über die gesamte Länge der Halle. In der Mitte der anderen 2 Seiten befindet sich jeweils 1 Fluchttür. Somit sind es Gesamt 6 Fluchttüren. Es ist eine Sprinkleranlage installiert. Laut ASR darf die Fluchtweglänge 35 meter (Luftlinie) nicht überschreiten. Der tatsächliche Weg darf nicht mer wie das 1,5 fache betragen (somit 52,5 Meter). Wenn ich nun in der Mitte der Halle stehe habe ich zu jeder Seite 60 Meter. Was nun?
Vorab schon mal vielen Dank für die Beteiligung!
bienenhase