ASR A2.3 Gebäude 120x120 meter

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  • Hallo liebe Sifa Gemeinde.

    ich bin momentan damit beschäftigt für den Bereich unseres Fertigwarenlagers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei der 1. Begehung des Lagers bin ich über die Flucht und Rettungswege "gestolpert". Die Halle ist 120x120 Meter (ohne Zwischenabtrennungen) und wird als reine Lasgerhalle genutzt. In der Halle arbeiten 3-4 Personen im 2- Schicht Betrieb.Sie hat 2 durchgängige Fahrwege für Stapler mit einer Breite von ca. 4 Metern, diese in beiden Seiten direkt in eine Fluchttür münden. Es gibt 3 Lagerblöcke über die gesamte Länge der Halle. In der Mitte der anderen 2 Seiten befindet sich jeweils 1 Fluchttür. Somit sind es Gesamt 6 Fluchttüren. Es ist eine Sprinkleranlage installiert. Laut ASR darf die Fluchtweglänge 35 meter (Luftlinie) nicht überschreiten. Der tatsächliche Weg darf nicht mer wie das 1,5 fache betragen (somit 52,5 Meter). Wenn ich nun in der Mitte der Halle stehe habe ich zu jeder Seite 60 Meter. Was nun? ;(

    Vorab schon mal vielen Dank für die Beteiligung! 8)


    bienenhase

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  • Hallo Bienenhase,

    frag mal den Architekten, bzw schau mal in die Baugenehmigung oder das Brandschutzgutachten, dort müsste die Antwort zu finden sein


    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo!

    Wenn dies Gebäude so genehmigt ist, ist die Fluchtweglänge zunächst einmal i.O.
    Ich beziehe mich einmal auf den Komnetdialog "Dialognummer: 5164"
    Hier wird beschrieben, dass bei mindestens 10 m Raumhöhe ein Fluchtweg auch 50 m lang sein darf.
    Auch müsste dann zusätzlich die Ausnahmeregelung mit dem verlängerten Fluchtweg gelten.

    Natürlich gilt die Gefährdungsbeurteilung, die in diesem Fall unbedingt erstellt werden muss.
    Möglicherweise ist die Evakuierungszeit hier wegen der großen Höhe deutlich länger einzuschätzen.
    Vielleicht sollten aber auch zusätzliche Wegkennzeichnungen -trotz gerader Wege- vorhanden sein?
    Ich mag leuchtende Fluchtwegkennzeichnungen in bodenhöhe.
    Weiter ist zu überlegen ob hier Personen mit Seh- oder Bewegungseinschränkungen tätig sind.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo bienenhase.
    Wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, ist für Dich das Brandschutzkonzept erstmal die wichtigste Informationsquelle. DArin findest Du auch die Genehmigungen und welche Stelle dafür zuständig war. Die legen dieses Konzept wiederum der zuständigen Stelle vor, die den baulichen Brandschutz bewertet und dieses entweder genehmigt oder eben nicht. Ich kenne die Problematik, dass sich da vieles beisst. Ich bin deswegen in einem Arbeitskreis, der genau dieses mal auseinander nimmt und auch darüber berät, wie zu verfahren ist. Weil ne wirkliche Norm gibt es dafür noch nicht. Einerseits hast Du die ASR, andererseit die Bauvorschriften (Industriebau, Versammlungsstätten, etc) Da Deine Rettungsweglänge angegebene Längen überschreitet, müsste dazu eine besondere Erklärung im Brandschutzkonzept stehen. Es kommt auch drauf an, wann das Gebäude gebaut wurde. Vielleicht haben zu diesem Zeitpunkt andere Bauvorschriften gegolten. Dann bist Du mit der Gefährdungsbeurteilung schon mal auf dem richtigen Weg. Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Du bist aber schau mal in die dort geltenden Bauvorschriften rein. Z. B. Industriebaurichtlinie. Da steht zu dem Thema auch einiges drin. Und je nach Alter des Gebäudes, versuch dann mal an die Richtlinien aus dem Baujahr zu kommen. Sonst kannst Du Dich auch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Bei uns sitzen die beim Kreis. Einfach mal nachfragen, die können Dir gut Auskunft geben. Oder mach doch mal einen Termin mit der für Euch zuständigen Feuerwehr für eine Brandschutzbegehung. Da kannst Du solche Fragen auch immer gut los werden und denen fallen meistens auch noch andere Sachen auf, die man verbessern könnte. Dazu kommt noch, dass die grade bei Industriebauten mal ganz froh sind, sich die Gebäude mal anzuschauen, falls die da mal unter anderen Umständen rein müssen. Im gleichen Zug kann man dann auch die Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten etc kontrollieren und aktualisieren, sowie Brandschutzordnung.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)