Gasgabelstapler in geschlossenen Räumen - Maßnahmen

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  • Ich muss aus einem geschlossenen, vertieften Raum eine Maschine mit 3,5 Tonnen herausheben. E-Stapler sind nicht geeignet, da die Maueröffnung nicht groß genug ist. E-Stapler mit einer zulässigen Last sind leider zu groß und passen nicht durch die Maueröffnung. Ein Kran kann nicht installiert werden, der Raum ist auch nicht von oben zugänglich (Keller). Es bleiben nur Gasgabelstapler (Flurförderzeuge). Welche Sicherheitsvorrichtungen muss ich beachten? Gilt die BGV D34 auch für Fahrzeuge? Gasbetriebene Fahrzeuge in tiefergelegenen Räumen zu betreiben ist nicht so ungefährlich. Ich würde die Abgase per Schlauch direkt vom Auspuff nach draussen leiten, für eine Querlüftung sorgen und einfache CO bzw. CO2- Melder aufstellen. Die Brandmeldeanlage wird kurzzeitig ausgeschaltet. Danke.

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  • Hallo Querdenker,

    Die BGV D34 gilt auch für Gabelstapler; interessant ist, dass der auch zitierte Anhang in der BGV D27 schon etwas älter ist. Seinerzeit hatten die "Väter" dieser BGV - ich kontaktierte mal einen
    von ihnen - schon eine Art Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sie stellten sich vor, dass so alle Schutzmaßnahmen zu den ggf. auftretenden Gefährdungen gestaltet sein müssten. Das setze nicht voraus, dass es
    diese Technik gäbe, was ich seinerzeit annahm und mich auf die - erfolglose - Suche begab.
    Zu dem Punkt Lüftung, hier bei deiner Konstallation wohl nur technisch möglich: Da sind die Verbrennungsabgabe, die vorher den Sauerstoffgehalt im Kellerraum reduzieren und ggf. Gasleckagen; ich würde auch die Abgase optimal
    über Schlauch absaugen (ähnlich bei der KFZ AU-Prüfung). Nur über Schlauch ableiten dürfte wegen des Druckaufbaus im Abgasvoumenstrom mit Reduzierung der Motorleistung nicht funktionieren.
    Z. B. wird bei KFZ Abgasuntersuchungen bei einem 1,5 Liter Motor und einer Leerlaufdrehzahl von 5.000 U/min ein Abgasvolumen von ca. 300 m³/h bei lastfreiem Motor freigesetzt; ein KFZ-Absauganlage
    muss mindestens eine Leistung von 600 m³/h aufweisen, wobei der Schlauchdurchmesser DN 100 betragen muss; darüber hinaus bis 1.100 m³/h DN 125.
    Was an Luftvolumen abgesaugt wird, muss auch verständlicherweise als Frischluft (mit Zuschlag) wieder zugeführt werden.

    Für z. B. Arbeiten in Rohrgräben mit Gasbrennern sind Doppelschläuche mit Leckgassicherungen vorgeschrieben, die Schlauchleckagen erkennen - allerdings nur bei gasförmiger Entnahme!
    Da du die Schutzziele auch auf andere Art und Weise als in der BGV beschrieben erreichen kannst, schlage ich Folgendes vor: Unmittelbare Dichtigkeitsprüfung der Gasanlage vor dem Kellereinsatz und ggf.
    Anbringung eines zusätzlichen mechanischen Schutzes des Schlauches, die eine Beschädigung während des Einsatzes verhindert.
    Das selbsttätig schließende Flaschenventil bei Motorstillstand konnte ich nirgends auftreiben - gegen gutes Geld war ein Anbieter bereit so etwas zu gestalten. Also - Motor nicht abstellen - dann alles über die Lüftung;
    würde da 5fachen Luftwechsel (ohne Motorabgasvolumen) skizzieren.

    mfg.

    Uwe

  • Hallo zusammen,

    ihr habt ja beide schon viele gute Dinge genannt, u.a. die Absaugschläuche. In der Theorie sieht das sicherlich gut aus.
    Praktisch ist es doch so, dass das Hauptaugenmerk der zu bewegenden Maschine gilt. Achtet da jemand auf die Schläuche? Sind die nicht zu sehr hinderlich?
    Alternativ würde ich einen Diesel-Stapler bevorzugen. Der ist nicht größer als ein Gaser und den gibt es auch mit Partikelfilter für den Einsatz in Innenräumen.

    Viel Erfolg,
    der Waldmann

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    vielen Dank für die wertvollen Hinweise. Ich werde mal sehen, was bei meiner Gefährdungsanalyse herauskommt. Bekomme ich bei Dieselstaplern nicht nur ein zusätzliches Probelm mit dem (Fein-)Staub ? CO und CO2 bleiben doch als Gefahr vorhanden. OK. das Gas entfällt dann, aber dann habe ich doch den Feinstaub.
    Hatjemand eine Gefährdungsanalyse für Gas - und Dieselgabelstapler oder kann mir dazu einen Link hier einstellen? Danke.
    Gruß
    Querdenker

  • Hi Querdenker,

    besagte Partikelfilter sollen den Feinstaub mildern/rausnehmen.

    Vergleichbar mit Diesel-PKW ohne Partikelfilter = Umweltplakette rot oder gelb, mit Filter = Umweltplakette grün. Ich denke Auskunft kann der Hersteller des Staplers geben.

    Ich kann jetzt o aus dem Stehgreif nicht sagen wo es in einer Vorschrift verankert ist, wieviel Abgas pro Raum-Kubikmeter sein darf.

    Schönen Rest-Sonntag noch,
    der Waldmann

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Lösung mit den Abgasschläuchen funktioniert bei stationärem Betrieb, aber doch nicht an einem bewegten Stapler.
    Ich würde eine mechanische Zwangslüftung vorsehen über entsprechend großzügig dimensionierte Gebläse. Querlüftung wäre hierbei ideal, dürfte aber in den seltensten Fällen zu realisieren sein.
    Wie lange soll denn die Aktion dauern? Diesel und Partikelfilter würde ich ganz schnell wieder vergessen. Das sind politisch motivierte Spielzeuge mit wenig praktischem Nutzen. 30% Filterrate genügen, um Funktionsfähigkeit zu bescheinigen, meiner Meinung nach somit sinnlose Dinge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie lange soll denn die Aktion dauern?

    Und die zweite ungeklärte Frage: Wie groß ist der Raum?

    Ich würde eine mechanische Zwangslüftung vorsehen über entsprechend großzügig dimensionierte Gebläse.


    Sehe ich auch als einfache, aber sehr wirksame Lösung; selbst, wenn die Aktion etwas länger dauert als reinfahren, versetzen, rausfahren.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)