Bediener von Kettenzügen/ Laufkatzen.....

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  • Hallo Kollegen,

    ihr kennt bestimmt alle die Laufkatzen mit den Kettenzügen die einem über den großen Drehbänken die Hebearbeit erheblich erleichtern.

    Teilweise werden mit diesen natürlich Lasten höher gehoben als 1,5 m.

    Meine Frage ist, wie muss ich die Bediener schulen. Falle ich unter die Kranvorschrift, oder diese Kettenzüge davon ausgenommen?

    Vielleicht hat ja jemand eine ganz passable Lösung.

    Gruß Ossis

    Einmal editiert, zuletzt von Ossis (25. April 2012 um 08:27)

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  • Hi,

    welche Kranvorschrift meinst du?

    Es ist bei einem handbetriebenen Kran kein "Kran-Führerschein" und keine "Fahr-Beauftragung" erforderlich (§29 BGV-D 6).

    Eine normale Unterweisung für den Arbeitsplatz reicht aus. Dabei müssen natürlich in Bezug auf die Arbeitssicherheit die wichtigsten Punkte im Umgang mit dem Heben von Lasten mit der Vorrichtung behandelt werden: Maschinenelemente, Sicherheitseinrichtungen, Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise mit dem Kran, Betriebsanleitung des Herstellers, Betriebsanweisung des Betreibers (u.a. Verbot des Aufenthalts unter schwebenden Lasten), Prüfungen vor Arbeitsaufnahme, Erkennen sicherheitsrelevanter Mängel, Verhalten bei Störungen (Meldung und ggf. Beseitigung festgestellter Mängel und Unregelmäßigkeiten), Definition und Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen, Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen, Abschätzen von Lasten, Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel, richtiges Anschlagen von Lasten, richtiges Absetzen und Lagern von Lasten, Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln und natürlich die UVV für die jeweiligen Tätigkeiten mit den Kettenzügen (speziell BGV-D 6 und 8 beachten ;).

    schöne Grüße

  • Hallo Zusammen,

    Kettenzüge sind Hebezeuge und fallen unter die BGV D8.
    § 24 Anforderungen an Personen, Beauftragung
    (1) Der Unternehmer darf mit dem Aufstellen, Warten oder selbständigen Betätigen der Geräte nur Versicherte beauftragen, die hierzu geeignet und hiermit vertraut sind.
    Natürlich müssen alle Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsmitteln geschult werden, auch eine Betriebsanweisung muss es geben.
    Bei Fehlbedienungen kann es zu schweren Unfällen kommen. Alleine deshalb ist es ratsam Leute als Anschläger auszubilden, die genau wissen wie eine Last angehängt wird.
    Hilfestellung hierzu leistet die BGI 556.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)