Gefahrenanalyse erstellen?

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  • Hallo liebe SiFa Gemeinde!

    Ich bin recht neu hier, und habe da gleich mal eine Frage. Ich habe in einem Betrieb (400 Beschäftigte) neu als SiFa (Vollzeit) begonnen. Nun habe ich von meinem Werksleiter gleich mal eine richtige Aufgabe erhalten.

    Wir haben vor einiger Zeit eine gebrauchte, komplexe Maschine aus Italien gekauft. Diese Maschine hatte ursprünglich eine CE- Kennzeichnung. Bedineungsanleitungen sind vorhanden, aber nicht vollständig und natürlich auf italienisch. Wie es eben so ist, konnte die Maschine nicht 1 zu 1 hier bei uns aufgestellt und verwendet werden. Es wurden zusätzlich noch einige Bänder, Rollenbahnen usw. für eine Verpackungsstrecke hinzugerfügt. Nun soll diese Anlage bei der Behörde als "fertig" gemeldet werden. Ich soll nach Meinung des Werksleiters eine komplette Gefahrenanalyse (nicht Gefährdungsbeurteilung) der "neuen" oder erweiterten Maschine erstellen. Hiermit tue ich mich etwas schwer. Es geht schon um so einfache Dinge, wie die Anzahl und die Anordnung von Not Halt Tastern und deren Einbindung in das Gesamtsystem. laut meiner Gefährdungsbeurteilung habe ich erkannt, dass die Anzahl der Not Halt Einrichtungen bei der Verpackungsstrecke nicht ausreicht. Jetzt wird von mir verlangt, dass ich genau angebe wie viele Not Halt Einrichtungen fehlen, und wo diese aufgestellt werden müssen. Wie läuft so etwas bei Euch? Ich denke, dafür gibt es spezielle Firmen die sich auf so etwas spezialisiert haben und, natürlich kostenpflichtige, Risikoeinschätzungen erstellen (Rockwell, Pilz, usw.).

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.


    bienenhase

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  • Ich habe das Gefühl, der Werksleiter versteht die Funktion und Aufgaben der SIFA nicht richtig, das würde ich erst einmal klären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Bienenhase,

    ich schliesse mich dem Vorredner an.

    Nur so just for fun, habe ich gerade neben mir:

    Die neue Maschinen-Richtlinie von Ulrich Bamberg und Stefano Boy, KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung)
    +
    BGI-Report 2/2008, Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen, Anwendungen der DIN EN ISO 13849, DGUV.

    Wälzer mit viiiiiiiiiiiiiiiel Inhalt. Das muß man erst mal verstehen, geschweige denn umsetzen.

    Die normale FaSi, die kein Maschinenbauer und/oder Elektrokonstrukteur ist, hat da Null Chance. Wofür auch? Ist das dein Job?


    Kopf hoch,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • Hallo bienenhase,

    ein Maschinenhersteller muß gemäß Maschinenrichtlinie (MaschRL) alle notwendigen Papiere, wie zum Beispiel die Betriebsanleitung in Landessprache inklusive CE-Konformitätserklärung mitliefern. Sinnvollerweise sollte man mit dem Kauf der Maschine auch die Risikobeurteilung (Gefahrenanalyse) anfordern. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Risikobeurteilung freiwillig mitzuliefern. Das kann man aber vertraglich regeln.

    Nun habt Ihr wahrscheinlich eine wesentliche Veränderung an der Maschine vorgenommen. Die Defninition einer wesentlichen Änderung ist in der Maschinenrichtlinie beschrieben. Das macht Euch zum Hersteller.
    Dein Werksleiter braucht jetzt einen sogenannten CE-Beauftragten, der die komplette CE-Konformitätserklärung mit Bedienungsanleitung in Landessprache und allen weiteren erforderlichen Unterlagen nach Maschinenrichtlinie unterschriftenreif vorbereitet. Dafür gibt es diverse Softwareanbieter (z.B. SafeExpert), die auch Seminare für die CE-Beauftragten durchführen. Die Unterschrift leistet dann Dein Werksleiter als Unternehmer.
    Deine Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, die Maschine gemäß dem §6, Abs.2 ASiG sicherheitstechnisch zu überprüfen (sicherheitstechnische Maschinenabnahme) und die Prüfung zu dokumentieren. Die Prüfung erfolgt in der Regel mit einer Checkliste (findest Du im Netz Beispiele) in Zusammenarbeit mit den Fachabteilung (Elektriker, Werkstechnik, usw.). Diese Checkliste dient dann als Abnahmeprotokoll. Ohne CE-Konformitätserklärung darfst Du die Maschine nicht freigeben, da sie nicht rechtskonform ist.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • zur Ergänzung:

    Ich habe noch eine Einladung zu einer Veranstaltung "Funktionale Sicherheit von Maschinen", 1/2 Tag, am 22.05. in Leverkusen, Veranstalter: Hersteller von Sicherheitskomponenten (elektronisch), kostet nix.

    Auf Wunsch sende ich die Kontaktdaten per PN.


    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • So wie Schnecke004 sehe ich das auch.
    Ich habe mal eine Checkliste angehängt die in etwa dem entspricht, was eine Sifa bei einer solchen Maschinenabnahme zu prüfen hat.
    MEHR NICHT!
    Lass dich da von dem komplett fehlgeleiteten Werkleiter (Gott wie viele gibt es von der Sorte denn noch?!?) in nichts reinreiten.
    Ggf. würde ich einen TAB der BG anfordern um die Sachlage zu klären.

    Viele Grüße
    Andreas

  • So wie Schnecke004 sehe ich das auch.
    Ich habe mal eine Checkliste angehängt die in etwa dem entspricht, was eine Sifa bei einer solchen Maschinenabnahme zu prüfen hat.
    MEHR NICHT!
    Lass dich da von dem komplett fehlgeleiteten Werkleiter (Gott wie viele gibt es von der Sorte denn noch?!?) in nichts reinreiten.
    Ggf. würde ich einen TAB der BG anfordern um die Sachlage zu klären.

    Viele Grüße
    Andreas


    :thumbup:
    Super Vorschlag!

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hallo

    Da gibt es ja auch noch die t008-1 von der BG RCI da steht auch einiges drin.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

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