Folgende Lage:
ein Unternehmen wird von zwei Inhabern geführt. Diese Inhaber bestellen einen Geschäftsführer als kaufmännischen Leiter und einen Betriebsleiter für die technische Leitung.
Muss es eine Übertragung der Unternehmerpflichten an den Geschäftsführer und den Betriebsleiter geben?
Der Inhaber sagt: Nein, weil die zwei zur Geschäftsführung gehören und damit "Unternehmer" sind.
Die SiFa sagt: Ja, weil Unternehmer im rechtlichen Sinne ist der Inhaber/die Inhaber. Geschäftsführer und Betriebsleiter sind leitende Angestellte und quasi die ranghöchsten Vorgesetzten nach den Unternehmern und müssen erst recht eine solche Übertragung bekommen.
Und nun?
Schon mal vorab: Danke für eure Meinung dazu.