Blutabnahme für Analysen NUR von Ärzten erlaubt?

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  • Hallo zusammen!

    Im Bereich der Fitness ist es immer "moderner" sich der anaeroben Schwelle des Sport-Treibenden mittels Laktat-Untersuchung zu nähern. Dabei wird mit einer kleinen Lanzette das Ohr des Probanden angepiekst. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das eigentlich nur von medizinischem Personal durchgeführt werden darf. In der Praxis siehts aber anders aus:

    Fitness-Trainer, Sportwissenschaftler, etc führen solche Untersuchungen durch. Ist das rechtens? Steht irgendwo, dass die das dürfen / nicht dürfen? Wie schaut's hier mit den Gefährdungen aus? Mit Blut spielt man ja nunmal nicht!!!

    Kann mir dazu einer einen Hinweis geben?

    Herzlichen Dank!

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Das ist rechtens. Es handelt sich allerdings dabei um eine Körperverletzung, so dass die Einwilligung des Untersuchten zwingend erforderlich ist.
    Das gilt allerdings nicht für eine venöse Blutentnahme. Da wäre ich vorsichtiger. Aber auch dabei handelt es sich um eine delegierbare Tätigkeit.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Das ist rechtens. Es handelt sich allerdings dabei um eine Körperverletzung, so dass die Einwilligung des Untersuchten zwingend erforderlich ist.


    Ich bin verwirrt! Es ist rechtens eine Körperverletzung zu behen wenn der zu Verletzende einwilligt? Komisches Deutschland...
    Hardy, ich weiss diese Frage kann man als SIFA nicht mehr hören und hört sie eigentlich nur von Unternehmern. Aber: Kann man das irgendwo nachlesen?

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo!

    MartinP

    Ich bin völlig Deiner Meinung. Eine Injektion sollte vom Arzt angeordnet werden.
    Im Verkehrsrecht duldet allerdings das Gericht die Auswertung einer Probe, die nicht vom geforderten Arzt angeordnet ist.
    Die Körperverletzung wird hier in der Regel als sehr klein eingestuft. Diabetiker nehmen Proben (allerdings von sich selber) ohne jede
    Ausbildung.
    In der Arztpraxis bin ich es gewohnt, dass nur die Helferin Blut entnimmt.

    Folgender Text dazu:
    http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach…/delegation.php

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  • Hallo!

    MartinP

    Ich bin völlig Deiner Meinung. Eine Injektion sollte vom Arzt angeordnet werden.
    Im Verkehrsrecht duldet allerdings das Gericht die Auswertung einer Probe, die nicht vom geforderten Arzt angeordnet ist.
    Die Körperverletzung wird hier in der Regel als sehr klein eingestuft. Diabetiker nehmen Proben (allerdings von sich selber) ohne jede
    Ausbildung.
    In der Arztpraxis bin ich es gewohnt, dass nur die Helferin Blut entnimmt.

    Folgender Text dazu:
    http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach…/delegation.php


    Halt stop. Es geht hier nicht um Injektionen, bei denen werden Stoffe in den Körper eingebracht. Es geht um eine Blutennahme im Microliterbereich aus dem Kapillarstrombett. Das ist nichts anderes als ob du dich mit der Nadel piekst.
    Allso lassen wir mal die Kirche im Dorf und übertreiben nicht.
    Und wo soll das Problem sein, wenn der gepiekte zustimmt? Viele Diabetiker haben Probleme das selbst zu, sich selbst Schmerzen zu bereiten und überlassen das deshalb gerne Dritten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)


  • Ich bin verwirrt! Es ist rechtens eine Körperverletzung zu behen wenn der zu Verletzende einwilligt? Komisches Deutschland...
    Hardy, ich weiss diese Frage kann man als SIFA nicht mehr hören und hört sie eigentlich nur von Unternehmern. Aber: Kann man das irgendwo nachlesen?

    Martin

    Musst du nicht sein. Das gilt für jeden Arzt, jede Pflegekraft: Durch die Zustimmung des Patienten ist die Körperverletzung legitimiert. Wowereit!
    Einerseits muss der Patient geschützt werden am Körper verletzt zu werden. Hier die Definition:

    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rp…8Deutschland%29

    Es könnten ja böse Absichten vorliegen.
    Andererseits muss aber auch eine Grundlage für eine Behandlung gegeben sein. Deshalb die Rechtsfreiheit bei Zustimmung. Hier kommt dann die Konkludenz ins Spiel: Bei kleineren Eingriffen wird das Einverständnis voraussgesetzt, wenn keine Ablehnung erkennbar ist.
    Bei Größeren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit ist die schriftliche Willenserklärung notwendig, z.B. die OP-Aufklärung. Hier kommt dann noch dazu, dass der Patient über die angestrebte Körperverletzung aufgeklärt werden muss.

    Aber dies für eine Pieks in den Finger, das wäre der absolut Overkill.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • In der Arztpraxis bin ich es gewohnt, dass nur die Helferin Blut entnimmt.

    Bei mir nicht mehr, nachdem sich mein Körper entsprechend gegen eine Entnahme gewehrt hat. :huh:


    Es ist rechtens eine Körperverletzung zu behen wenn der zu Verletzende einwilligt?... Kann man das irgendwo nachlesen?

    Klar, Strafgesetzbuch ab §223. Die Einwilligungsregelung kommt dann in §228.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.