Maschinen Schutzvorrichtungen ( Einzugsstelle an Papiermaschine/ laufende Walzen ) ?

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  • Hallo zusammen,

    ich hab da mal neh Frage !

    An einer Walze ( Papierindustrie ) d= 50 mm L = 4500 mm Drehgeschwindigkeit 450 m/min fehlt ein Eingreif-/Einzugsschutz. Meine Frage , muß der Eingreif-/ Einzugsschutz unbedingt verschraubt werden oder kann er auch nur gesteckt werden? ?(

    Und in welcher Vorschrift oder Richtlinie steht das er geschraubt werden muß oder sollte? ?(

    Vielleicht kann mir hier im jemand weiterhelfen , wer echt SUPER !!!!!! :rolleyes:

    Vielen Dank im voraus ! :rolleyes:


    Gruß Rotweismax ^^

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  • Hallo Rotweismax

    Schau mal in TRBS 2111. die fällt mir jetzt als erstes ein.

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Hallo Rotweismax,

    was sagt die Gefährdungsbeurteilung? Schau mal hier

    http://www.inglauer.de/sub_html/downl…zugsstellen.pdf

    und als Anhang die Sicherheitsabstände nach EN 294

    Gruß Tanzderhexen

    Dateien

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo Rotweismax,

    die Maschinenrichtlinie 2006/42 /EG sieht vor, dass unbewegliche Schutzeinrichtungen
    fest an ihrem Platz gehalten werden und durch Systeme befestigt sein
    müssen, die nur mit Werkzeugen geöffnet werden können. Soweit möglich,
    dürfen sie nach dem Lösen der Befestigungsmittel nicht in der
    Schutzstellung verbleiben. Die Schrauben müssen unverlierbar sein.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hallo Schnecke004,

    deine Ausführungen stimmen ganz genau, außer der letzte Satz.
    Unverlierbare Befestigungsmittel müssen nur dann an der Schutzeinrichtung angebracht werden, wenn es vorhersehbar ist, dass diese Schutzeinrichtung regelmäßig (z.B. Wartung, Instandhaltung) entfernt werden muss.

    @ rotweismax: Schau mal in der Betriebssicherheitsverordnung unter Anh. I Nr. 2.8. Die BetrSichV gilt für alle in Betrieb stehenden Maschinen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nur für das Inverkehrbringen von neuen Maschinen ab 29.12.2009. Obwohl die Forderungen an die Schutzeinrichtungen schon in der "alten" MRL so bestanden haben.

    Grüße
    Q901S

  • Hallo zusammen,

    hier aus der Betriebssicherheitsverordnung Anh. I Nr. 2.8.


    Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder welche die beweglichen Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen.

    Die Schutzeinrichtungen


    [list]
    [*]

    müssen stabil gebaut sein,
    [*]

    dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
    [*]

    dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können,
    [*]

    müssen ausreichend Abstand zum Gefahrenbereich haben,
    [*]

    dürfen die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig einschränken und
    [*]

    müssen die für Einbau oder Austausch von Teilen sowie für die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten erforderlichen Eingriffe möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen zulassen, wobei der Zugang auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt sein muss.
    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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