Hallo zusammen,
hier http://www.dguv.de/inhalt/presse/2012/Q1/psa/index.jsp
nochmals von der DGUV der Hinweis dass die Kosten für die PSA für alle MA, das gilt auch für Mini-Jobber, Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeitnehmer und andere " atypische Beschäftigte", von den jeweiligen Arbeitgebern zu tragen sind.Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA.
Gruß Tanzderhexen