Hallo zusammen,
es gibt einige Änderungen im Chemikaliengesetz, Bundesgesetzblatt 2011, Teil 1, Nr.56. Besonders die Neufassung von §16e sollte man sich anschauen. Da kommt Arbeit auf die Inverkehrbringer von gefährlichen Stoffen zu. Einen Kommentar hierzu gebe ich lieber nicht. Ich sage nur Eins: Elektronischer Datenfriedhof.
Gruß
Andreas