Hallo liebe SiFa´s
Nach derArbStättV $27ja. An Einzelarbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr, die außerhalb der Ruf-oder Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen liegen und nicht überwacht werden, müssen Einrichtungen vorhanden sein, mit denen im Gefahrfall Hilfspersonen herbeigerufen werden können.
Aber was bitte sind Einzelarbeitsplätze mit erhöhter Unfallgefahr??? Ist einer der an einer CNC-Drehmaschine oder CNC-Fräszentrum mit Schutztüre arbeitet einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt oder nicht.
Wie siehts bei Instandhalter oder Montagearbeiter aus???
Reicht im Büro schon wenn man ein Telefon hat um sich im Falle eines Falles bemerkbar zu machen??
Hab dieses Problem immer wieder weil die Urlaubsregelung so komisch gestaltet ist dass paar Mitarbeiter gerne arbeiten würden wenn andere Urlaub haben (z.B. Fasching, 1 Januarwoche) bisher war dass dann immer so dass es hieß alleine arbeiten geht nicht also mussten die MA Urlaub machen.
Könnt ihr mir da helfen???
MfG Schmeiss