Hallo Kollegen,
stehe gerade auf dem Schlauch und benötige Hilfe, die ich von dem geballten hier versammelten Wissen sicherlich rasch bekomme.
Muss der Hersteller/Lieferant für Gefahrstoffe, die ausschließlich für den privaten Gebrauch (typisch: Reinigungsmittel, Geschirrspültabs...) bestimmt sind, ein SDB erstellen und zur Verfügung stellen. Antworten, wenn möglich, bitte mit Hinweis auf die anzuwendende Rechtsnorm.
Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus der schneegepuderten Kurpfalz
Andreas