Hallo,
wie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus wenn ein interner oder externer Auditor während eines System-Audits feststellt, dass ein Sicherheitsmangel oder eine Gefahr für Mitarbeiter besteht? Muss er "lediglich" den Vorgesetzen darauf hinweisen und das auch im Auditbericht vermerken oder besteht für den Auditor eine Pflicht diese Anlage zum Beispiel stillzulegen?
Mich interessieren auch die internationalen Vorgaben zu diesem Thema. Zum Beispiel hat ein Kollege darauf hingewiesen, dass es in den USA wohl nicht ausreicht, wenn der Auditor "nur" darauf hinweist. Er meinte, dass der Auditor dort rechtlich in der Pflicht ist die Anlage stillzulegen.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Antworten und bin sehr gespannt.
Gruß,
Marcus