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  • Ein wichtiger Sicherheitshinweis, allerdings scheinen mir in diesem speziellen Fall die Folgen inhalativer Aufnahme wesentlich gravierender ! :D

    Ein Arbeitsausfall wegen zusammengepappter Finger kann jedoch nicht hingenommen werden, da eine Weiterbeschäftigung mit "Hände tatenlos in den Schoß legen" ohne Einschränkungen möglich ist, ohne das Arbeitsergebnis in Umfang und Qualität zu beeinflussen.

    Insofern ergibt sich kein krankheitsbedingter Lohnfortzahlungsanspruch zu Lasten des Unfallversicherungsträgers. :Schland:

    Mit freundlichen Grüßen
    Volk S. Stimme

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

    Einmal editiert, zuletzt von ToBi (19. Januar 2012 um 10:49)

  • ..die will bloss spielen? Aber nicht mit meinem Job!

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)