was alles passieren kann
Sekundenkleber
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Ein wichtiger Sicherheitshinweis, allerdings scheinen mir in diesem speziellen Fall die Folgen inhalativer Aufnahme wesentlich gravierender !
Ein Arbeitsausfall wegen zusammengepappter Finger kann jedoch nicht hingenommen werden, da eine Weiterbeschäftigung mit "Hände tatenlos in den Schoß legen" ohne Einschränkungen möglich ist, ohne das Arbeitsergebnis in Umfang und Qualität zu beeinflussen.
Insofern ergibt sich kein krankheitsbedingter Lohnfortzahlungsanspruch zu Lasten des Unfallversicherungsträgers. :Schland:
Mit freundlichen Grüßen
Volk S. Stimme -
Was habt ihr alle gegen die Merkel? Die tut doch nichts !
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..die will bloss spielen? Aber nicht mit meinem Job!