Anschnallpflicht bei Flurförderfahrzeugen

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  • Hallo Forum,

    nach meinem Wissenstand muss man sich auf Flurförderfahrzeugen (ohne spezielle Schutzmaßnahmen wie Türen etc.) anschnallen.

    Könnt Ihr mir bitte sagen wo das genau geschrieben steht. In der BGV D27 habe ich nichts gefunden.

    Danke für eure Hilfe.

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hallo thoko,

    Schau mal in die zugehörige Durchführungsanweisung


    § 6 Bestimmungsgemäße Verwendung

    Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.


    Zu § 6
    Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.

    Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass


    • bei einer Fahrerkabine die Türen geschlossen,
      Bügeltüren geschlossen,
    • Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht
      oder
    • Fahrersitzgurte angelegtwerden.

      Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,
    in der BGV D27 §6 steht:
    Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
    In der Durchführungsanweisung zu §6
    Die Bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Bedienungsanleitung
    Somit also, wenn Gurt dran, ist dieser auch zu benutzen
    Gruß Ossis

  • Danke für die Hilfe

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

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  • Hallo zusammen,

    die Pflicht zu einem Rückhaltesystem bei Flurförderzeugen steht in der Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 1 Nr. 3.1.5 beschrieben - eines dieser Systeme ist der Sicherhietsgurt.

    mfg. und ein frohes Weihnachtsfest

    Uwe

  • Aber der BetrSichV 3.1.5 Steht:

    zum Beispiel- durch Verwendung einer Fahrerkabine,

    - mit einer Einrichtung, die verhindert, dass Flurförderzeuge kippen,
    - mit einer Einrichtung, die gewährleistet, dass bei kippenden Flurförderzeugen für die aufsitzenden Beschäftigten zwischen Flur und Teilen der Flurförderzeuge ein ausreichender Freiraum verbleibt, oder
    - mit einer Einrichtung, die bewirkt, dass die Beschäftigten auf dem Fahrersitz gehalten werden, so dass sie von Teilen umstürzender Flurförderzeuge nicht erfasst werden können.

    Was mich stört ist diesen Satz " oder - mit einer Einrichtung, die bewirkt, dass die Beschäftigten auf dem Fahrersitz gehalten werden, so dass sie von Teilen umstürzender Flurförderzeuge nicht erfasst werden können."

    Für mich heßt das wenn andere Maßnahmen vorhanden sind (Bügel Türen etc.) muss ich nicht zwingend der Gurt benutzen...... oder? ?(

  • Moin,

    Wenn du bei einem Sturz nicht unter dem Stapler geraten bzw. rausfallen kannst, brauchst du dich nicht anschnallen.

    Aber sobald die Tür/die Fenster offen ist/sind (gern gemacht im Sommer) müssen sie den Gurt tragen.

    So wurde es mit auch bei der BG Chemie beigebracht.

    Gruß

    Andreas