BGI 539 Mutterschutz

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  • Hallo Marc,

    würde dir denn eine BGI von den Chemikern überhaupt etwas nutzen?
    Vielleicht kannst du ja auch hier konkret fragen, wenn das Sinn macht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo nochmal,

    Dental: Es lag mir fern unhöflich aufzutreten, aber so ein paar Infos über mich kannst Du ja meinem Profil entnehmen.
    Mein "Problem" liegt darin das wir eine werdende Mutter im Betrieb haben und ich im Zuge meiner begonnen Fasi Ausbildung aller erhältlichen Informationen zu diesem Thema zusammentragen möchte.
    Quasi als Übung..... Da fiel mir auf das es da besagte Infobroschüre gibt. Nicht mehr und nicht weniger . TRGS 905 und MuschG habe ich bereits gecheckt......

    Gruss

    Marc

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  • Hallo,

    vielleicht hilft Dir auch diese Broschüre des BM für Familie, Senioren ...Dort ist eigentlich alles übersichtlich zusammengestellt. Außerdem noch eine Zusammenstellung zum Mutterschutz im Maler- und Lackierhandwerk.

    Dental
    den "Umgang" mit Gefahrstoffen für werdende und stillende Mütter verbietet der Gesetzgeber nicht. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen beschäftigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.
    Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen, ist besonders darauf zu achten, dass Hautkontakt mit den Stoffen vermieden wird.
    Werdende Mütter dürfen keinen krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt sein.
    Weiter ist die Beschäftigung Schwangerer mit Quecksilber, Quecksilberderivaten, Blei und Bleiderivaten bzw. Gefahrstoffen, die diese Stoffe enthalten, verboten, wenn die Gefahr besteht, dass diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden und/oder der Grenzwert überschritten wird.

    In der Hoffnung, geholfen zu haben grüßt Euch

    Martina M.

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  • so so
    angenommen der max. Wert ist nicht erreicht, die MA hat aber einen direkten Kontakt???
    Trotzt Schutzmaßnahmen immer möglich. Es gibt einfach nicht den absoluten Schutz.
    Also gehe ich auf Nummer Sicher und lasse die Schwangere freistellen

    Warum werden z.B. Zahnarzthelferinnen direkt von der Stuhlassistenz befreit???
    Warum darf eine Schwangere nicht im Bereich der Desinfektion arbeiten??
    ...usw

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • kann mir jemand die BGI 539 als auch die 539-1 zukommen lassen? Wäre super.

    Der "Jedermann-Verlag" kann das :D ... beide BGIs sind im aktuellen Kompendium Arbeitsschutz (BG RCI) in der Version vom März 2008 enthalten.

    Die Anschaffung des Kompendiums lohnt sich auch anderweitig ... diese Anschafung sollte Dein Arbeitgeber schon stemmen können ... :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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