@ Neut und die Anderen natürlich auch : Danke erstmal
Beiträge von MarcH
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Den absoluten Schutz gibt es auch für den nicht Schwangeren Mitarbieter nicht . Also gehen wir auf Nummer sicher und stellen Alle die Arbeit ein?
Gruss
Marc
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Hallo nochmal,
Martina liegt richtig ! Ist im MuSchriV (Mutterschutzrichtlinienverordnung) geregelt.
Die maximale Arbeitsplatzkonz. ist entscheidend.
Gruss
Marc
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Na denn mal Danke erstmal
Gruss
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Hallo nochmal,
Dental: Es lag mir fern unhöflich aufzutreten, aber so ein paar Infos über mich kannst Du ja meinem Profil entnehmen.
Mein "Problem" liegt darin das wir eine werdende Mutter im Betrieb haben und ich im Zuge meiner begonnen Fasi Ausbildung aller erhältlichen Informationen zu diesem Thema zusammentragen möchte.
Quasi als Übung..... Da fiel mir auf das es da besagte Infobroschüre gibt. Nicht mehr und nicht weniger . TRGS 905 und MuschG habe ich bereits gecheckt......Gruss
Marc
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Hallo zusammen,
kann mir jemand die BGI 539 als auch die 539-1 zukommen lassen? Wäre super.
Gruss
Marc