Ab wann benötige ich spezielle Schränke zum Lagern von gefahrstoffen und welche?

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  • hallo zusammen,


    wir haben ein paar Spraydosen mit WD40, Bremsenreiniger, Würth Spraydosen etc. in kleinen Mengen auf Lager. Jetzt kam die Frage auf, dass diese Dosen in Gefahrgutschränken gelagert werden müssen? ich hab auch schonmal "gegoogelt" aber nicht so richtig was gefunden. Deshalb meine Frage: ab welcher Lagermenge benötige ich einen solchen Schrank und vor allem welchen?

    Danke vorab


    Gruss

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  • Hallo seppl,

    deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
    Die Menge der einzelnen Gefahrstoffe bzw. Gefahrstoffgruppen und die Zusammenlagerung von einigen Gefahrstoffen ist verboten bzw. nur eingeschränkt erlaubt.
    Deshalb lese doch TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen hier nach.

    Zusätzlich schaue doch unter der Suchfunktion der Homepage nach, den diese Themen wurden schon sehr häufig beantwortet.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Die Frage hatten wir hier auch mal. Die Antwort war aber auch da sehr schwierig. Erst müsste die Frage beantwortet werden, lagert ihr überhaupt? D.h. befindet sich am Arbeitsplatz mehr als der Tagesbedarf muss er vorschriftsmäßig gelagert werden.
    Bei brennbaren Flüssigkeiten die TRBF20 (Läger) incl. Anhang L (Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen (Sicherheitsschränke) Anhang L) beachten. (ist die überhaupt noch gültig???)

    Seit der Umsetzung haben wir in einigen Bereichen Sicherheitsschränke mit einer Absaugung (wegen Ex-Zone - siehe Trbf20 Anhang L)installiert. In keiner Werkbank oder Spind oder.... sind noch irgendwelche Sprühdosen.

    Welchen Sicherheitsschrank ihr benötigt kann euch der Lieferant schon sagen, wichtig ist das ihr wisst was dort gelagert werden soll und was nicht. An jedem unserer Sicherheitsschränke haben wir ein Inhaltsverzeichnis mit den Stoffen die dort gelagert werden dürfen, andere Sachen haben dort nichts zu suchen.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Seppl,
    ich habe mir mal das Sicherheitsdatenblatt und die Betriebsanweisung der Herstellerfirma von WD40 angeschaut, da heisst es: Lagerung: Gefäße an einem kühlen und gut gelüfteten Ort lagern. Nicht in Arbeitsräumen, Durchgängen oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude- oder Stockwerksfluren lagern oder bereitstellen.
    Da würde ich die Dosen schon lieber in einem Sicherheitsschrank verstauen...

    Liebe Grüße wasa


  • ...Deshalb meine Frage: ab welcher Lagermenge benötige ich einen solchen Schrank und vor allem welchen?


    Auf die TRGS 510 wurde ja schon verwiesen. Entsprechend Anlage 9 könnte man versucht sein, die Kleinmengenregelung in Anspruch zu nehmen. Da dort als Mengenschwelle allerdings 50kg aller in einem Betriebsgebäude gelagerten Gefahrstoffe genannt sind, ist diese Ausnahme in der Regel nicht zu verwenden, da die Mengen oft überschritten werden. Somit muss man unter der Nummer 1 die Tabelle 1 ansehen und siehe da, ab 200 kg sind verbindliche Maßnahmen vorgeschrieben. Für Aerosole gilt nun die Nr.11. Für Lagerräume über 60m² sind feuerbeständige Wände F90 vorgeschrieben, wenn sie an Räume angrenzen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. => Wenn der Raum nicht entsprechend ausgerüstet ist, ist ein F90 Schrank vorzusehen. Was aber mit Mengen <200kg oder kleineren Lagerräumen? Hier kann man jetzt wieder auf die Kleinmengenregelung zurückgreifen, denn zwischen 50 und 200 kg sind adäquate Maßnahmen erforderlich und bei der Kleinmengenregelung wird man fündig unter Anlage 9, Nr. 2 Absatz 5 "Werden in Arbeitsräumen Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen von mehr als 5l Gesamtvolumen gelagert, muss die Lagerung mindestens in einem Stahlschrank erfolgen; die Benutzung eines Sicherheitsschrankes nach EN 14470-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 15 Minuten (Anlage 3 dieser TRGS) wird empfohlen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen, den Anhang 9 zur TRGS 510 gibt es nicht mehr, aber prinzipiell dient die Tabelle 1 wie oben beschrieben zur Bestimmung der Freigreneze.

    Gruß aus Franken
    Erwin

  • Hallo zusammen, den Anhang 9 zur TRGS 510 gibt es nicht mehr,...


    Ja, es soll vorkommen, dass eine Rechtsvorgabe geändert, wird, daher empfehle ich immer im konkreten Fall diese nochmals zu überprüfen.
    In der TRGS 510 wird man aber weiterhin fündig unter Abschnitt 11, sofern es sich überhaupt um Lagerung handelt, was man zuerst abklären sollte.
    Bei Kleinmengen an Aerosoldosen wird die Hauptgefahr darin gesehen, dass diese bei Brand- und Hitzeeinwirkung unkontrolliert platzen können. Daher wird empfohlen sie in Sicherheitsschränken aufzubewahren, sofern man entsprechend große Mengen lagert, ansonsten ist die Empfehlung üblicherweise ein stabiler Gitterverschlag. Dieser schützt vor Splitterwirkung und ermöglicht eine natürliche Durchlüftung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.