Ich habe mal wieder eine Frage
Darf man nachträglich eine Brandschutztür Lackieren.
Bei uns wurde jetzt wieder eine neue Tür (verzinkt, T90) eingebaut und von unseren Malern in Rot Lackiert
Mir stellt sich die Frage ob dieses rechtlich zulässig ist
Für eure Hilfe Danke ich schon mal im Vorraus