Hallo Globetrotter
Danke für deine Hilfe werde jetzt mal sehen wie es bei uns weiter geht
Grüße von der Ostsee
DiverIkla93
Beiträge von DiverIkla93
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Hallo Sifa Gemeinde
Ich brauch mal wieder Hilfe . Kann man bei der Berechnung für eine Entrauchung einer Halle die RWA's mit einrechnen , wenn ja, wo steht etwas ?
Es geht darum, bei uns wurde ein neues Brandschutzkonzept erstellt und jetzt müssen wir eine Mech. Entrauchung installieren.
In der Halle sind 10 Oberlichter (RWA) installiert die nicht mit eingerechnet werden als natürliche Entrauchung.
Ich Danke euch schon mal für eure Hilfe
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Hi
Vielleicht hilft das
MVStättV § 47Grüße von der Ostsee
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Morgen Müllsen
Willkommen und grüße von der Ostsee
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Hallo und viel Erfolg bei deiner LEK1
schöne Grüße von der Ostsee
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Frohes neues Jahr
Und Herzlich Willkommen
Schöne Grüße von der Ostsee
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Herzlich willkommen
Grüße von der Ostsee
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Willkommen und Grüße von der Ostsee
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Herzlich Willkommen
Schöne Grüße von der Ostsee
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Herzlich Willkommen
Schöne Grüße von der Ostsee
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Herzlich Willkommen und viel Spass hier im Forum
Grüße von der Ostsee
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Erstmal Danke für eure Antworten
ich werde jetzt mal beim Hersteller nachfragen und später die Antwort mitteilen
Grüße von der Ostsee
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Dann ist bei einem Brand aber etwas völlig in die Hose gegangen!!!!!
Wenn dann noch Leute (außer der Feuerwehr) hinter der Türe stehen und Gase oder Rauch einatmen könnten,
würde ich dringend über den Evakuierungsablauf nachdenken.
Bei uns sind die Türen von beiden Seiten gestrichen und wenn es in einem Raum zum Brand kommt, könnte man es schon schwer haben die Tür zu öffnen, wenn der Lack brennen würde
Außerdem würde es zu einer erheblichen Rauchentwicklung kommen und dieses würde ein schnelles verlassen des Raumes erschweren, denke ichgrüße von der Ostsee
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Wenn es zum Brand kommt, könnte der Lack auch anfangen zu brennen und wer sollte diese Tür dann noch Öffnen
Wenn der Lack verdampft können Gase entstehen oder der Lack schmort und es kommt zu einer starken Rauchbildung
Ich mach mir da schon Gedanken
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Ich habe mal wieder eine Frage
Darf man nachträglich eine Brandschutztür Lackieren.
Bei uns wurde jetzt wieder eine neue Tür (verzinkt, T90) eingebaut und von unseren Malern in Rot Lackiert
Mir stellt sich die Frage ob dieses rechtlich zulässig ist
Für eure Hilfe Danke ich schon mal im Vorraus
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Glückwunsch und jetzt noch den rest
Grüße von der Ostsee
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Glückwunsch
und Grüße von der Ostsee