Unterweisung nach BGV A1

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  • Guten Morgen,muss die Jährliche Mitarbeiterunterweisung durch die Sifa gemacht werden, oder ist es auch möglich eine Selbstlern Präsentation aufs interne Intranet zu stellen?Über einen Link könnten sich die Mitarbeiter in eine Liste eintragen, wenn Sie die Unterweisungsunterlagen abgearbeitet haben.Wir sind ein Mittelständischer Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern.
    Es handelt sich hauptsächlich um Büroarbeitsplätze.


    Mit feundlichen Grüßen Moppel

    Einmal editiert, zuletzt von Moppel (6. September 2011 um 06:18)

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  • Hallo Moppel,

    müssen ein klares NEIN! :cursing: Das ist der einzige Punkt, wo ich wirklich zum "Paragraphenreiter" werde. :cursing:
    Sowohl die BGV A1, wie auch alle anderen Vorschriften und Gesetze beginnen immer mit: "...der UNTERNEHMER hat, muss, etc."
    Ich habe immer gelernt, derjenige der unterweist ist auch verantwortlich. Und das sieht der Gesetzgeber bei uns "Sicherheitsfuzis nicht vor.
    Der Vorgesetzte (Delegation von Unternehmerpflichten) hat zu unterweisen, denn der kann bei Nichtbeachtung von Regeln Sanktionen verhängen und landet im Zweifelsfall vor dem Kadi.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das sich die BG oder die Arbeitsschutzbehörde mit einer Selbstlernunterweisung im Netz zufrieden geben würde.
    Sicher kann man als Sifa auch die ein oder andere Unterweisung (Gefahrstoffe oder so...) auch selber machen, man ist ja kein Unmensch aber grundsätzlich ist das
    Vorgesetztensache.
    Sorry aber das ist ein Punkt, bei dem ich aus eigener Erfahrung sofort :cursing: die Hasskappe :cursing: aufsetze.

    :49: ...und wieder beruhigt...

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo,

    wie schon ausführlich beschrieben, Unterweisungen müssen (ggf. sollen) nicht durch die Sifa gemacht werden. Zuständig ist der Unternehmer bzw. die Führungskräfte.

    Denkbar ist durchaus eine Kombination. Bei Büroarbeitsplätzen ist es sicherlich wenig sinnvoll, wenn jedes Jahr das gleiche über Arbeitsplatzergonomie etc. erzählt wird.
    Ich finde es z.B. sinnvoll, diesen Part über eine Online-UW abzudecken. Zusätzlich können relevante Themen wie Fluchtwege, Arbeitsunfälle, was auch immer... durch die Führungskräfte (oder unterstützend die Sifa) ja noch "manuell" unterwiesen werden.

    Viele Grüße!

  • Hallo Zusammen,

    wie bereits ausführlich beschrieben, ist grundsätzlich der Unternehmer oder seine Beauftragten zuständig.
    Wir haben bei uns einen Kombiweg eingeschlagen, der besteht aus einem E-Learning Portal (AS-TRAINER aus Hamburg), dort kann man sich Schulungen (keine Unterweisungen) zusammenstellen und den Sicherheitsunterweisungen im Schulungsraum.
    Zusätzlich zu dem AS-Trainer haben wir unseren Werksarzt mit eingebunden, der an den Sicherheitsschulungen teilnimmt.
    Themen waren bis jetzt, Brandschutzhelfer aus dem Verwaltungsbereich, Evakuieren der Verwaltung, Brandlasten im Büro, Stolperfallen, Umweltaspekte, Drucker, Kopierer etc., betreten der Produktionsbereiche usw.
    Da sich viele mit den Unterweisungen schwer tun, bin ich als SiFa meistens mit dabei und wie bereits erwähnt auch z.T. unser Werksarzt.

    Gruß an alle
    Andreas

  • Unsere Aufsichtsperson hat gerade vor drei Monaten ganz klar festgestellt, dass Unterweisungen nicht durch die Sifa durchzuführen sind, dazu hätte die Sifa gar keine Zeit.

    Das nur als Aussage von der BG. Ansonsten schließe ich mich dem bisher geschriebenen an: Unternehmerpflicht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • hallo Hardy,
    ich führe z.B. als SIFA Unterweisungen in den Betrieben durch, dies allerdings auch gegen einen Zuschlag auf die Betreuungszeiten.
    Der U. erfüllt dann ganz einfach seine Pflicht indem er mich beauftragt.
    Auch hier hatte bis heute noch niemand etwas zu meckern

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • hallo Hardy,
    ich führe z.B. als SIFA Unterweisungen in den Betrieben durch, dies allerdings auch gegen einen Zuschlag auf die Betreuungszeiten.
    Der U. erfüllt dann ganz einfach seine Pflicht indem er mich beauftragt.
    Auch hier hatte bis heute noch niemand etwas zu meckern

    Gruß Fritz :D 8)


    Kann ich mir gut vorstellen. Du erfüllst ja auch deine Vorgaben aus der DGUV V2. Die Unterweisung läuft _zusätzlich_. Ich habe das halt mit der rosa Brill Vollzeit-Sifa gesehen.

    Wobei ich ganz ehrlich sagen muss, dass ich der Meinung bin, die Zeit habe ich dafür.

    [Hint]

    Intention der Sifa

    [/Hint]

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Zusammen,

    wie bereits ausführlich beschrieben, ist grundsätzlich der Unternehmer oder seine Beauftragten zuständig.
    Wir haben bei uns einen Kombiweg eingeschlagen, der besteht aus einem E-Learning Portal (AS-TRAINER aus Hamburg), dort kann man sich Schulungen (keine Unterweisungen) zusammenstellen und den Sicherheitsunterweisungen im Schulungsraum.
    Zusätzlich zu dem AS-Trainer haben wir unseren Werksarzt mit eingebunden, der an den Sicherheitsschulungen teilnimmt.
    Themen waren bis jetzt, Brandschutzhelfer aus dem Verwaltungsbereich, Evakuieren der Verwaltung, Brandlasten im Büro, Stolperfallen, Umweltaspekte, Drucker, Kopierer etc., betreten der Produktionsbereiche usw.
    Da sich viele mit den Unterweisungen schwer tun, bin ich als SiFa meistens mit dabei und wie bereits erwähnt auch z.T. unser Werksarzt.

    Gruß an alle
    Andreas

    Bei uns läuft das ähnlich wie bei Andreas, die Unterweisung hält die Betriebsleitung ab, zusätzlich wird der Werksarzt, die SiFa und ein MA der Werkfeuerwehr mit eingebunden, welche jeweils einen kurzen Vortrag halten und die Unfallzahlen der vergangenen Periode präsentieren. E-Learning wird über das Intranet angeboten, wo spezielle Themen wie z.B. Benutzung von Leitern/Tritten, Flurförderfahrzeuge, Lärm... alljährlich aufgefrischt werden.

    Gruß Martin

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