Betriebsanweisung für Mehl ?

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  • Moin, ich hab da mal eine kleine Frage.

    Das für bestimmte Mehlsorten ein SDB erstellt werden muss habe ich schon herausgefunden. Muss nun für den Umgang mit Mehl auch eine Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordung erstellt werden ? ?(

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  • Moin Willys,

    ob eine BA notwendig ist, kommt auf Deine Gefährdungsbeurteilung an. Das Ergebnis kann, muss aber nicht automatisch dazu führen, dass eine BA erforderlich ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi...

    je nach Menge, die Ihr einsetzt / lagert fällt mir auf jeden Fall das Thema Staubexplosion ein. Insofern macht es auf jeden Fall Sinn in einer Betriebsanweisung darauf einzugehen.
    Gruß
    Thorsten

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    hier zu diesen Thema wollte ich nur mal anmerken das es nicht nur um

    Mehlstaub Explosionen geht.

    Mehlstaub ist ein Gefahrstoff und deshalb muß auch eine Betriebsanweisung erstellt werden ....was für ein Mehl ist egal selbst Backmittel gehören in dem Fall dazu.

    Näheres findet man in der bia Empfehlung 1025.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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