Hallo Leute,
muss an einer Betonmischmaschine außen ein Notausschalter angebracht sein?
Vielen Dank für Eure Hilfe......
Friedel
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Leute,
muss an einer Betonmischmaschine außen ein Notausschalter angebracht sein?
Vielen Dank für Eure Hilfe......
Friedel
Ist die Maschine ein Eigenbau ?
Ist die Maschine kein Eigenbau muss sie ein CE Zeichen haben ( über den Wert des CE Zeichens kann / muss man streiten ), bzw muss der Hersteller die Maschine so ausliefern das sie ok ist.
Ist die Maschine älter hat sie eventuell Bestandsschutz.
Ich bin aber auch der Meinung, das ein Notschalter nicht schadet vor allem weil die Kosten für die Montage übersichtlich sind und sicher keinen hohen Kostenpunkt darstellt
Eine Betonmischmaschine fällt, unabhängig ob Eigenbau oder nicht, unter die Maschinenrichtlinie und muss mit einem oder mehreren Not Halt Befelsgeräten (früher Notaus) ausgerüstet sein (Anhang 1 Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie). Sollte es sich um eine Altmaschine handeln (= kein CE Zeichen, weil die Maschine vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde) ist mindestens der Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. In diesem Anhang wird auch eine Not Halt gefordert. Langer Rede kurzer Sinn: Betonmischer müssen ein Not Halt Befehlsgerät haben (kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ausgeführt sein).
Ist die Maschine kein Eigenbau muss sie ein CE Zeichen haben
Hallo Leschuh,
Einspruch!
Das Kriterium ist nicht der Eigenbau! Entscheidend ist das Inverkehrbringen.
Für jede (neue oder wesentlich geänderte) Maschine, die in den Verkehr gebracht wird, muss ein Konformitätsverfahren durchgeführt werden.
Und Inverkehrbringen ist laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:
§2, Abs. 8 Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.
Und der andere ist auch der Kollege an der nächsten Werkbank.
Gruß, Niko.
Aus der Betriebssicherheitsverordnung:
ZitatAlles anzeigenKraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit mindestens einer
Notbefehlseinrichtung versehen sein, mit der gefahrbringende Bewegungen oder
Prozesse möglichst schnell stillgesetzt werden, ohne zusätzliche Gefährdungen
zu erzeugen.
Ihre Stellteile müssen schnell, leicht und gefahrlos erreichbar und auffällig
gekennzeichnet sein.
Dies gilt nicht, wenn durch die Notbefehlseinrichtung die Gefährdung nicht
gemindert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis
zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere,
wegen der Gefährdung erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Habe ich bei den "normalen" Bau - Mischmaschinen noch nicht als Not Aus gesehen.
Am Mischer auf dem unteren Bild im Link kann man allerdings sehr gut den Ausschalter erkennen. Fragt sich nur, wie lange, wenn er erst mal in Gebrauch ist.
Not Aus: Alle Anlagenteile Spannungsfrei
Not Halt: Es muss eine Not Haltstrategie von der E- Konstruktion entwickelt werden. (langsammes abbremsen; gegenbewegung, Druckminderung usw. usw)
gemäß der 13894-1
grüße aus dem rheinland
erwin
Aus der Betriebssicherheitsverordnung:
Habe ich bei den "normalen" Bau - Mischmaschinen noch nicht als Not Aus gesehen.
Am Mischer auf dem unteren Bild im Link kann man allerdings sehr gut den Ausschalter erkennen. Fragt sich nur, wie lange, wenn er erst mal in Gebrauch ist.
Hallo Harmi,
ein Not Halt kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ("Ausschalter") realisiert werden. Gekennzeichnet wird dies durch eine rote Handhabe, roter Drucktaster, roter Hebel, oder ... vor gelbem Hintergrund (Ring Kasten o.ä.) Bei dem"Ausschalter" auf dem Bild (dein link) handelt es sich um einen Not Halt in Kombination mit dem Hauptschalter. Solche Konstruktionen finden sich an vielen kleineren Maschinen (Tischkreissäge, Standbohrmaschinen etc.)
Gruß
Ralf
Hier eine Stellungnahme des Fachausschusses Maschinenbau Fertigungssysteme Stahlbau zu einer Frage zur Beschaffenheit gebrauchter Maschinen mit Baujahr vor 1993:
Frage: Müssen alle gebrauchten Maschinen einen NOT-AUS vorweisen?
Antwort: Ja, alle, siehe Punkt 2.4 des Anhangs 1 BetrSichV
Die Ausnahme besteht, wenn die Notbefehlseinrichtung keinerlei Nutzen für das schnelle Stillsetzen der Gefahr bringenden Bewegung hat,....