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  • Ist die Maschine ein Eigenbau ?
    Ist die Maschine kein Eigenbau muss sie ein CE Zeichen haben ( über den Wert des CE Zeichens kann / muss man streiten ), bzw muss der Hersteller die Maschine so ausliefern das sie ok ist.

    Ist die Maschine älter hat sie eventuell Bestandsschutz.

    Ich bin aber auch der Meinung, das ein Notschalter nicht schadet vor allem weil die Kosten für die Montage übersichtlich sind und sicher keinen hohen Kostenpunkt darstellt

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Eine Betonmischmaschine fällt, unabhängig ob Eigenbau oder nicht, unter die Maschinenrichtlinie und muss mit einem oder mehreren Not Halt Befelsgeräten (früher Notaus) ausgerüstet sein (Anhang 1 Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie). Sollte es sich um eine Altmaschine handeln (= kein CE Zeichen, weil die Maschine vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde) ist mindestens der Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. In diesem Anhang wird auch eine Not Halt gefordert. Langer Rede kurzer Sinn: Betonmischer müssen ein Not Halt Befehlsgerät haben (kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ausgeführt sein).

    Einmal editiert, zuletzt von r.schriefers (8. August 2011 um 15:39)

  • Ist die Maschine kein Eigenbau muss sie ein CE Zeichen haben


    Hallo Leschuh,

    Einspruch!
    Das Kriterium ist nicht der Eigenbau! Entscheidend ist das Inverkehrbringen.

    Für jede (neue oder wesentlich geänderte) Maschine, die in den Verkehr gebracht wird, muss ein Konformitätsverfahren durchgeführt werden.

    Und Inverkehrbringen ist laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:
    §2, Abs. 8 Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.

    Und der andere ist auch der Kollege an der nächsten Werkbank.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Aus der Betriebssicherheitsverordnung:

    Habe ich bei den "normalen" Bau - Mischmaschinen noch nicht als Not Aus gesehen.

    Betonmischer

    Am Mischer auf dem unteren Bild im Link kann man allerdings sehr gut den Ausschalter erkennen. Fragt sich nur, wie lange, wenn er erst mal in Gebrauch ist.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Not Aus: Alle Anlagenteile Spannungsfrei

    Not Halt: Es muss eine Not Haltstrategie von der E- Konstruktion entwickelt werden. (langsammes abbremsen; gegenbewegung, Druckminderung usw. usw)

    gemäß der 13894-1

    grüße aus dem rheinland

    erwin

  • Aus der Betriebssicherheitsverordnung:


    Habe ich bei den "normalen" Bau - Mischmaschinen noch nicht als Not Aus gesehen.

    Betonmischer

    Am Mischer auf dem unteren Bild im Link kann man allerdings sehr gut den Ausschalter erkennen. Fragt sich nur, wie lange, wenn er erst mal in Gebrauch ist.

    Hallo Harmi,

    ein Not Halt kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ("Ausschalter") realisiert werden. Gekennzeichnet wird dies durch eine rote Handhabe, roter Drucktaster, roter Hebel, oder ... vor gelbem Hintergrund (Ring Kasten o.ä.) Bei dem"Ausschalter" auf dem Bild (dein link) handelt es sich um einen Not Halt in Kombination mit dem Hauptschalter. Solche Konstruktionen finden sich an vielen kleineren Maschinen (Tischkreissäge, Standbohrmaschinen etc.)
    Gruß
    Ralf

  • Hier eine Stellungnahme des Fachausschusses Maschinenbau Fertigungssysteme Stahlbau zu einer Frage zur Beschaffenheit gebrauchter Maschinen mit Baujahr vor 1993:

    Frage: Müssen alle gebrauchten Maschinen einen NOT-AUS vorweisen?

    Antwort: Ja, alle, siehe Punkt 2.4 des Anhangs 1 BetrSichV

    Die Ausnahme besteht, wenn die Notbefehlseinrichtung keinerlei Nutzen für das schnelle Stillsetzen der Gefahr bringenden Bewegung hat,....