Beiträge von r.schriefers

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    Aus der Betriebssicherheitsverordnung:


    Habe ich bei den "normalen" Bau - Mischmaschinen noch nicht als Not Aus gesehen.

    Betonmischer

    Am Mischer auf dem unteren Bild im Link kann man allerdings sehr gut den Ausschalter erkennen. Fragt sich nur, wie lange, wenn er erst mal in Gebrauch ist.

    Hallo Harmi,

    ein Not Halt kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ("Ausschalter") realisiert werden. Gekennzeichnet wird dies durch eine rote Handhabe, roter Drucktaster, roter Hebel, oder ... vor gelbem Hintergrund (Ring Kasten o.ä.) Bei dem"Ausschalter" auf dem Bild (dein link) handelt es sich um einen Not Halt in Kombination mit dem Hauptschalter. Solche Konstruktionen finden sich an vielen kleineren Maschinen (Tischkreissäge, Standbohrmaschinen etc.)
    Gruß
    Ralf

    Eine Betonmischmaschine fällt, unabhängig ob Eigenbau oder nicht, unter die Maschinenrichtlinie und muss mit einem oder mehreren Not Halt Befelsgeräten (früher Notaus) ausgerüstet sein (Anhang 1 Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie). Sollte es sich um eine Altmaschine handeln (= kein CE Zeichen, weil die Maschine vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde) ist mindestens der Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. In diesem Anhang wird auch eine Not Halt gefordert. Langer Rede kurzer Sinn: Betonmischer müssen ein Not Halt Befehlsgerät haben (kann auch in Kombination mit dem Hauptschalter ausgeführt sein).