Moin,
ich habe gerade wieder ein Brett vorm Kopp.
Wie ist die DGUV Vorschrift 2 bei Schulen / Lehrern anzuwenden? Die Schulen stehen größtenteils in Trägerschaft der Gemeinden / Kreise. Die Lehrer sind beim Land angestellt.
Mal ganz grob: Theoretisch ist das Land also für die Einhaltung der Bestimmungen nach DGUV Vorschrift 2 / ArbSchG / BetrSichV etc. zuständig. Die Gemeinde eher für die Einhaltung der ArbStättV / Brandschutzgesetze, etc.
Wie kriegt man das unter einen Hut? Die Gemeinde bittet um Unterstützung beim Brandschutz (und droht mit Auftrag).
Das Ministerium des Inneren fordert u. A. auch die Unterweisung der Lehrer. Ist da die Gemeinde mit im Boot oder nur im baulichen Teil?
Fragen über Fragen....