DGUV Vorschrift 2 und Schulen / Lehrer

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  • Moin,

    ich habe gerade wieder ein Brett vorm Kopp. :cursing:

    Wie ist die DGUV Vorschrift 2 bei Schulen / Lehrern anzuwenden? Die Schulen stehen größtenteils in Trägerschaft der Gemeinden / Kreise. Die Lehrer sind beim Land angestellt.

    Mal ganz grob: Theoretisch ist das Land also für die Einhaltung der Bestimmungen nach DGUV Vorschrift 2 / ArbSchG / BetrSichV etc. zuständig. Die Gemeinde eher für die Einhaltung der ArbStättV / Brandschutzgesetze, etc.

    Wie kriegt man das unter einen Hut? Die Gemeinde bittet um Unterstützung beim Brandschutz (und droht mit Auftrag). :thumbup:
    Das Ministerium des Inneren fordert u. A. auch die Unterweisung der Lehrer. Ist da die Gemeinde mit im Boot oder nur im baulichen Teil?

    Fragen über Fragen....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • ich habe gerade wieder ein Brett vorm Kopp. :cursing:

    ... ich vielleicht auch, denn ich verstehe das Problem nicht ...

    Zitat

    Wie ist die DGUV Vorschrift 2 bei Schulen / Lehrern anzuwenden?

    Wieso ist das für sich interessant, denn ...

    Zitat

    Die Gemeinde bittet um Unterstützung beim Brandschutz (und droht mit Auftrag).
    Das Ministerium des Inneren fordert u. A. auch die Unterweisung der Lehrer.

    Wenn Du / Dein Unternehmen beim Brandschutz "unterstützen" soll, hat das noch nichts mit der Beauftragung als SiFa zu tun. ?(
    Im Falle des Unterstützens und Unterweisens ist das m.E. eine Dienstleistung, die einfach nach Aufwand abgerechnet wird.
    Der Bedarf für die Unterstützung muss von der SiFa der Gemeinde in der Checkliste gemäß DGUV V2 aufgeführt sein.
    Dann ist die Handhabung / Anwendung der DGUV V2 bereits vor Deinem Erscheinen erfolgt - und Du hast nichts damit zu tun ...

    Vielleicht habe ich aber einfach Dein Problem nicht verstanden ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hey a.r.ni.

    Vielleicht hab ich mich etwas unklar ausgedrückt. Vielleicht ist es aber auch nur mein Brett....

    Für die DGUV Vorschrift 2 ist die Gemeinde doch nur für ihre eigenen Angestellten zuständig, also Hausmeister und ggf. Raumpfleger. Die Lehrkräfte sind doch Landesbedienstete. Oder sehe ich das falsch?

    Mir ist die Schnittstelle nicht klar. Wenn ich vorschlage, auch die Lehrer zu unterweisen, könnte die Gemeinde sagen, dass das Sache das Landes ist. Im Hinblick auf ein halbwegs vernünftiges Brandschutzkonzept ist das allerdings kontrproduktiv.

    Vielleicht löst sich mein Brett jetzt bei einem :138:

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  • Mir ist die Schnittstelle nicht klar.

    Mir auch nicht - aber ist das eigentlich Dein Problem?
    Du sollst beim Thema Brandschutz unterstützen.
    Das bietest Du an und sagst, dass auch die Lehrer geschult werden müssen.
    Und dass bei den Schulungen auch anwesende Lehrer geschult werden.

    Zuordnung / Abrechnung von Land / Gemeinde usw. ist doch nicht Dein Problem, oder?
    Wenn die Gemeinde sagt, dass die Lehrer vom Bundesland geschult werden müssen und sie nicht für die Kosten aufkommen, muss man mit den zuständigen Ämtern sprechen, z.B. nachfragen, ob der Schulungsplan des Landes entsprechende Unterweisungen vorsieht; schriftliche Auskunft einfordern.

    Zitat

    Vielleicht löst sich mein Brett jetzt bei einem :138:

    nein. Wenn man ein Problem ertränken möchte, merkt man, dass Probleme schwimmen können ... ^^

    Ein Lösungsansatz von mir: frag doch mal die SiFa einer Gemeinde, die nichts mit Deinem möglichen Engagement zu tun hat - und frage auf kollegialer Basis, wie man das dort handhabt ... :D

    Das Ergebnis solltest Du dann aber hier bekannt geben ... 8)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • die Gemeinde wird kaum für etwas bezahlen, was sie nicht muss, und schon gar nicht für das Land in Vorkasse gehen.

    Hat jemand eine Gemeinde / eine Schule als Kunde? Wie geht ihr da vor? Es kann doch nicht sein, dass ich der erste bin, der so etwas gefragt wird?

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  • Ein Lösungsansatz von mir: frag doch mal die SiFa einer Gemeinde, die nichts mit Deinem möglichen Engagement zu tun hat - und frage auf kollegialer Basis, wie man das dort handhabt ... :D

    Das Ergebnis solltest Du dann aber hier bekannt geben ... 8)

    Gerne, sobald ich jemanden finde......

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  • Moin harmi,

    mal ganz davon abgesehen, dass ich, genau wie a.r.ni, nicht so recht verstehe, was die Unterstützung der Gemeinde beim Brandschutz mit Deiner Tätigkeit als SiFa und der DGUV V 2 haben soll, gibt es doch offenbar mit der Gemeinde einen potentiellen Auftraggeber.

    Die Gemeinde will Deine Dienste in Anspruch nehmen, also muss sie Dir auch sagen können, was sie genau will und wie und wo Du tätig werden sollst.

    Entweder ist diese Tätigkeit dann sinnvoll durchführbar, oder aber nur Teil eines Ganzen. Ist Lezteres der Fall, kannst Du die Gemeinde nur darauf hinweisen und innerhalb Deines Auftrags tätig werden - wie sinnvoll das dann auch immer sein mag.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Lassen wir es, ich kriege das, was ich gerade verhandeln muss, nicht in eine verständliche Frage gestellt.

    Sorry und trotzdem danke.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo harmi,

    bitte nicht gleich aufgeben. Wir wissen doch alle, dass es nicht immer so einfach ist, jemanden sein persönliches problem so rüberzubringen, dass es auch gleich verstanden wird.

    Also ich glaube herausgelesen zu haben, dass du offensichtlich als sifa für schulen tätig werden sollst (oder schon bist und vielleicht sogar noch der brandschutz dazukommen soll). Und nun hast du herausgefunden, dass „ein stück“ schule nicht genauso auch nur einen verantwortlichen hat, wie beispielsweise eine tischlerei oder autowerkstatt sondern mindestens zwei verschiede zuständigkeiten, nämlich gemeinde und land. Und das auch noch bei verschiedenen rechtsvorschriften. Jetzt ist dir offensichtlich unklar an wen du dich wenden musst, wenn du die DGUV V2 durchsetzen willst.

    Ich habe bei meiner arbeit zwar nichts mit dieser problematik (schulen) zu tun, aber ich habe dazu folgenden gedanken. Jeder verantwortliche (unternehmer) hat – theoretisch - einen betriebsarzt und eine sicherheitsfachkraft zu bestellen, insofern er selber nicht selbst fachmann ist (oder im unternehmermodell arbeitet). Jetzt gibt es bei dir den verantwortlichen für die lehrer (land) und den für die schulgebäude (gemeinde). Für dich ist jetzt nur noch wichtig herauszufinden, von welchem verantwortlichen du für welche aufgabe bestellst wurdest: für die betreuung der lehrer oder für die schule. Und deinen auftraggeber (z.b. gemeinde) hast du nun in deren verantwortungsbereich entsprechend fachlich „zu beraten“. Soweit die theorie.

    In der praxis kann man natürlich schule und lehrer kaum voneinander trennen. Insofern kann ich da bei dir ein problem heraushören. Hier hilft es nur, genau die zuständigkeitsgrenzen abzuprüfen und deine aufgaben als sifa vertraglich genau festzulegen. Gegebenenfalls auch schnittstellen und ansprechpartner aus dem anderen verantwortungsbereich bestimmen. Das ist dann so ähnlich wie bei fremdbetrieben, die ich für die erledigung bestimmter aufgaben in meinem betrieb und für bestimmten zeiten beauftrage. Die unterstehen nach wie vor ihrem verantwortlichen und werden aber durch den beauftragenden betrieb in die örtlichen gegebenheiten eingewiesen.
      
    War DAS deine fragestellung/problem gewesen??
      
    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • So ungefähr....

    Die Gemeinde hat eine (andere) SIFA für die DGUV - Betreuung bestellt. Für die Lehrer macht es anscheinend jemand vom Land.

    Ich soll erst mal nur für die Gemeinde im Brandschutz tätig werden und dort die Anforderungen des Kultusministeriums überprüfen. Da die Anforderungen aber sowohl bauliche, wie auch personelle Dinge enthalten, wird die Sache etwas schwierig. Die Gemeinde sagt ganz klar, dass sie für die Lehrkräfte nicht zuständig ist. Also werde ich wohl nur die Dinge machen, die die Gemeinde betreffen. Der Schulleiter bekommt dann von der Gemeinde einen Bericht. Was er dann damit macht, ist sein Bier.

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    • Offizieller Beitrag

    hallo harmi,

    Die Gemeinde sagt ganz klar, dass sie für die Lehrkräfte nicht zuständig ist. Also werde ich wohl nur die Dinge machen, die die Gemeinde betreffen. Der Schulleiter bekommt dann von der Gemeinde einen Bericht. Was er dann damit macht, ist sein Bier.

    ... traurig, aber wahr :(


    peter