Hallöchen:
ich hät da mal ne Frage ?
In der BGR 500 unter Punkt 2.12 Betreiben von Erdbaumaschienen steht weiter :unter Punkt !
3.2 Anforderung an den Maschinenführer
Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
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das 18. Lebensjahr vollendet haben,
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körperlich und geistig geeignet sind,
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im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
und von denen -
zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.
Jetzt ist meine Frage ? Wie kann bzw. muss die Person seine Befähigung dem Unternehmer gegenüber nachweisen ?? Reicht da der Staplerschein nach BGV D27 ? oder muss ein gesonderter Schein gemacht werden ??
Gruß und Danke für Eure Hilfe
Michael