Rechtliche Grundlagen Augennotduschen

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  • Hallo zusammen,

    welche rechtlichen Grundlagen und wo finde ich Sie für die Rechtvertigung "hier brauchen wir eine Augenwanddusche"und wo und wieviele sollten, müssen angebracht werden. Und was ist wenn diese mal defekt ist, muss diese dann für den Reparaturzeitraum durch eine Transportable Augenspültasche ersetzt werden.

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank ^^

    Gruß

    Rotweismax ^^ ^^

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  • Ich würde das mit dem Betriebsarzt bekakeln.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi rotweißmax,

    welche rechtlichen Grundlagen und wo finde ich Sie für die Rechtvertigung "hier brauchen wir eine Augenwanddusche"und wo und wieviele sollten, müssen angebracht werden.

    Es gibt einzelne Vorschriften in denen die Augennotdusche gefordert wird, die TRGS 526, die TRGS 520 und vermutlich noch weitere.

    Ansonsten ist es natürlich die Gefährdungsbeurteilung aus der sich die Notwendigkeit ergibt.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,

    welche rechtlichen Grundlagen und wo finde ich Sie für die Rechtvertigung "hier brauchen wir eine Augenwanddusche"und wo und wieviele sollten, müssen angebracht werden. Und was ist wenn diese mal defekt ist, muss diese dann für den Reparaturzeitraum durch eine Transportable Augenspültasche ersetzt werden.

    Hallo,

    es gibt einige Regelwerke in denen einen Augennotdusche gefordert wird, z.b. im Labor. Es gibt auch die Möglichkeit, bei geringen Gefährdungen Augenspühlflaschen zu nehmen, hier reichen ~100ml für 1 min spühlen. Nachteil diese haben ein Verfallsdatum. Augenduschen müssen z.B. vor Arbeitsbegin od. 1 Täglich auf ihre Funktion überprüft werden. Ansonsten denke ich ganz klassisch Gefährdungsbeurteilung.

    Wofür brauchst du es genau evtl. kann man die da besser helfen.

    MfG

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo auch vin mir,

    die arbeitstägliche Überprüfung macht kein Mensch. Das Wasser steht über wochen in der Leitung und verkeimt...wenn es nicht richtig angeschlossen ist! Von daher vielleicht doch lieber alle ca. 4 Jahre 10,-€ ausgeben. Auserdem gibt es die als pH - neutral:

    http://www.plum.dk/p174.asp

    Gruß

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  • Das mit der Prüfung sieht die TRGS Labore anders, nicht arbeitstäglich:

    7.2 Notduschen

    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.

    Zu den Spülflüssigkeiten sagt die BG Chemie: "Augenspülflaschen, beispielsweise solche mit steriler Spülflüssigkeit, dürfen nur dann die Augendusche mit fließendem Wasser ersetzen, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und die Verlegung einer entsprechenden Leitung nicht zumutbar ist."

    http://www.bgchemie.de/webcom/show_ar…r-7/_p-1/i.html


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Augennotduschen werden u.a. in der Laborrichtlinie (BGI 850-...) gefordert. Dort geht man davon aus, dass diese grundsätzlich in jedem Labor zu installieren sind. Andernfalls kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung davon abgewichen werden. Und die unterschreibt ja letztendlich immer der Unternehmer...