Teleonieren während des Staplerfahrens

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  • Hallo geschätzte Kollegen,

    eine kurze Frage zum Wochenendzeitvertreib 8)

    Auf welche rechtlichen Füße stelle ich ein (durchaus sinnvolles) Telefonierverbot für Staplerfahrer während der Fahrt?

    Vielen Dank im Voraus für jede Art von Tipps und Hinweise.

    fasi oder hasi

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  • Auf welche rechtlichen Füße stelle ich ein (durchaus sinnvolles) Telefonierverbot für Staplerfahrer während der Fahrt?

    BGV A0 + GefB + Freigabebestätigung durch Vorgesetzte/n => für Betrieb rechtlich verbindlich.
    Trau Dich! :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo fasi oder hasi,

    laß doch die Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung, mit dem Hinweis auf die geänderte Strassenverkehrsordnung vom April 2004, erstellen.

    Zitat:

    Der neue Absatz 1a in § 23 StVO hat folgenden Wortlaut: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Warum muss das auf "rechtliche" Grundlagen einschränken? Ein Gabelspaplerfahrer egal ob er sich in einer Werkshalle, Lagerhalle oder Betriebsgelände bewegt gefrährdet mit seinem Fahrzeug immer auch andere Mitarbeiter. Vor allem dann wenn er durch ein Telefonat abgelenkt wird. Ich könnte hier ein gutes Video zu Beispiel konsequenz des Telfonierens empfehlen. Aber es ist auf englich besprochen. Mit deutschen Text habe ich es leider noch nicht gefunden. Vieleicht mag aber trotzdem der eine oder andere da rein kucken.

    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/yout…_f384ae4b1.html

  • Fährt der Stapler auf öffentlichem Gelände gilt sowieso die StVO etc.
    Wenn nicht -> Betriebsvereinbarung


    so sehe ich as auch!
    Privat Gespräche sind verboten beim Fahren(bzw Umschaltung auf Heatset/Freisprechanlage,und Geschäftsgespräche zb.Lager ruft wegen Ware an ,haben unsere Fahrer ein Headset bzw,Freisprechanlage,müssen aber auch hier kurz die Arbeit bzw Fahrt unterbrechen !(wenns geht!!!!).

    lg vom sifa 1962 :Schland:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!