Hi,
reicht der Hinweis aus dem ArbSchG nicht aus?
Mit den §§ 3 und 4 sind alle notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz gemeint, und auch lange Kleidung schütz nicht die Augen.
Du musst dich daran gewöhnen nicht mehr nach einzelen Begriffen zu suchen, die werden immer weiter gefasst werden.
Auch in der TRBSen und anderen TRen wird es nie so genau wie in einer alten UVV stehen.
Und daher wird dir nichts anderes übrig bleiben, als daraus die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten und dir selbst die Argumente zusammenzusuchen und zu interpretieren.
Hier gibt es noch etwas Argumentationshilfe, ganz unten.
http://www.baua.de/de/Information…673832bodyText7
So, und wenn der Chef es noch immer nicht begreifen will, solltest du mal zusammen mit dem BA und der BG eine ASA-Sitzung machen, damit er weiss, was seine Pflichen sind, sowas kann wahre Wunder bewirken, aber nur kurzzeitig.
Grüße aus München
Lucy