Schutzbrillen gegen UV-Strahlen als allgemeine PSA ?

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  • Hi,

    reicht der Hinweis aus dem ArbSchG nicht aus?

    Mit den §§ 3 und 4 sind alle notwendigen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz gemeint, und auch lange Kleidung schütz nicht die Augen.

    Du musst dich daran gewöhnen nicht mehr nach einzelen Begriffen zu suchen, die werden immer weiter gefasst werden.

    Auch in der TRBSen und anderen TRen wird es nie so genau wie in einer alten UVV stehen.

    Und daher wird dir nichts anderes übrig bleiben, als daraus die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten und dir selbst die Argumente zusammenzusuchen und zu interpretieren.

    Hier gibt es noch etwas Argumentationshilfe, ganz unten.
    http://www.baua.de/de/Information…673832bodyText7

    So, und wenn der Chef es noch immer nicht begreifen will, solltest du mal zusammen mit dem BA und der BG eine ASA-Sitzung machen, damit er weiss, was seine Pflichen sind, sowas kann wahre Wunder bewirken, aber nur kurzzeitig.

    Grüße aus München
    Lucy

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  • Fakt ist, von BGBau wirds lediglich empfohlen. Aber gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Nur in Zusammenhang mit entsprechenden Tätigkeiten wie Lichtbogenschweißen ect.

    Da wirst du leider keine Argumente finden.

    Auf der anderen Seite ist es so, ich bekomme von meiner Firma auch nur unbedingt das notwendige an PSA und das auch nur in bescheidener wenn auch akzeptabler Qualität. Brillen bekomme ich auch nur die üblichen Klarsichtbrillen. Da ich aber extrem lichtempfindliche Augen habe ist es mir nicht zu schade für eine ordentliche Sicherheitssonnenbrille 5 Euro hinzulegen.

    Es wird keinen Mitarbeiter ruinieren. :rolleyes:

  • Servus nochmal,

    Dem Gesetz kann man - soviel ist klar - lediglich durch eine GB gerecht werden (s.a. die DGUV-FAQ in meinem o.a. Beitrag). Wer wissen will wie die regelmässig ausfällt, oder "was Offizielleres" braucht kann ja auch hier nachlesen: BGI 5081 auf Seite 81:

    ● Auf die unbedeckte Haut
    Sonnenschutzcreme mit hohem
    Lichtschutzfaktor (20-30) alle
    2 Stunden auftragen.
    ● Geeigneten UV-Schutz für die
    Augen tragen.

    Ob ortsfest oder ortsveränderlich spielt m.E. überhaupt keine Rolle, da das primär nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, und nicht nach Arbeitsstättenrichtline abläuft.

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

    Einmal editiert, zuletzt von chrimu (16. Juni 2011 um 19:00)

  • Hi auch nochmal,

    das schöne an einer BGI ist, das sie den Stand der Technik wieder gibt und dadurch wird die quasi rechtsverbindlich (Vermutungswirkung).
    Das Schutzziel was in einer BGI gegeben ist, ist sicher zustellen oder durch ein gleichwertiges oder höherwetiges Schutzziel zu ersetzten.

    So sieht es die Deutsche Rechtssprechung.

    §5 ArbSchG ist die Beurteilung der Arbeitsbedingung, §3 ArbSchG sind die Grundpflichten der Arbeitgebers genannt.

    Und zu den Grundpflichten zählt, das alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen sind, die Arbeits- und Gesundheitsschutz betrefen.

    In §4 ArbSchG wird dann nochmal auf den Stand der Technik hingewiesen und damit kann die BGI als rechtsverbindlich gesetzt werden.

    Das ganze hört sich jetzt richtig kompliziert an und ist es auch, aber der Gesetzgeber hat es so gewollt.
    Und eine BG kann über diesen Kunstgriff, über §2 Abs. 2 BGV A1

    Zitat

    § 2 Grundpflichten des Unternehmers: (2) Der Unternehmer hat bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei insbesondere das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk heranzuziehen.


    sogar eine Anordnung schreiben, das Schutzbrillen mit UV Schutz vom Arbeitgeber gestellt werden.

    Weiter verweist der §2 Abs. 3 BGV A1 auf den 3§ ArbSchG

    Zitat

    (3) Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu planen, zu organisieren, durchzuführen und erforderlichenfalls an veränderte Gegebenheiten anzupassen.

    Und um es noch verwirrender zu machen, jede BG kann auf staatiches Arbeitsschutzrecht zugreifen und umgekehrt.

    Es lässt sich alles herleiten und begründen, auch wenn der Aufwand groß ist, es geht!

    Und das man nun als SiFa sich in die juristischen Spitzfindigkeiten einarbeiten darf und muss... willkommen im Arbeitsschutz in Deutschland.

    So und nun Feierabend.

    Grüße aus München
    Lucy

  • ...Euch Allen für diese tolle Diskussion.

    Manchmal ist es ganz gut, wenn einem Außenstehende andere Sichtweisen vermitteln und dadurch die eigene Betriebsblindheit aufzeigen. Ich werde in Zukunft meine Argumentationen gegenüber der GF anders aufziehen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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