VDE 0100 Teil 729

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  • Hallo geschätzte Kollegen,

    bin auf der Suche nach Informationen aus der o.g. VDE 0100 bezgl. Schaltschränken/Schalteinrrichtungen/etc. und deren geforderte "Freifläche".

    Ich stoße hier in der Firma ständig auf zugestellte Elektrische Einrichtungen (Hubwagen, Paletten, Putzmittel, usw.) und würde die Abteilungsverantwortlichen gerne mit präzisen Angaben zum Handeln nötigen.

    Danke schon mal im Voraus für Hilfreiches und Konkretes.

    LG

    fasi oder hasi

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  • Die DIN VDE 0100 Teil 729 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Aufstellen und Anschließen von Schaltanlagen und Verteilern beschreibt unter Ziff. 4.2.3 Mindestmaße an Breite und Höhe von Gängen vor Schaltanlagen und Verteilern. Je nach vorhandener Schutzart (IP 2x) der Schaltanlagen betragen die Mindestdurchgangsbreiten 600 mm bis 900 mm. Der verbleibende Mindestdurchgang darf auch bei offenstehenden Schrank- und Gehäusetüren 500 mm nicht unterschreiten.

    Quelle: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo fasi oder hasi,

    mit Infos aus der VDE 0100 kann ich leider nicht dienen. Für mich sieht das auch eher nach einem Problem für die Gefährdungsbeurteilung aus.
    Schließlich ist der freie Zugang zur Unfallverhütung bei elektrischen Störungen (Abschalten) und zum Thema Brandschutz notwendig.

    Ich hoffe ein Kollege kann Dir etwas passendes aus der VDE heraus suchen.

    Vielleicht hilft Dir auch das...
    http://www.bghm.de/en/arbeitsschu…11/2011-01.html

    Viele Grüße
    QMSifa