Hallo,
der Besuch der Kantine ist eigenwirtschaftlich und damit nicht versichert.
Wenn Mitarbeiter Abfallholz aus der Verpackung an der betriebseigenen Kreissäge zu Kleinholz verarbeiten, um es zu Hause zu verfeuern (von Betriebsleitung genehmigt) handelt er doch ebenfalls eigenwirtschaftlich und damit unversichert, richtig?
Gibt es zur eigenwirtschaftlichen Benutzung von Betriebsmitteln irgendwelche Artikel?
Macht es Sinn, das in die Betriebsanweisung aufzunehmen? Ich dachte mir so als kleine Warnung!
Danke.
Gruß aus dem sonnigen Süden
Frank