ALTE Winkelschleifer und Bandschleifer und Maschinenrichtlinie 2009

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  • Hallo zusammen , ^^ ^^

    habe in unsere Firma folgendes Probelm! Unsere Band und Winkelschleifer(zusammen 24 Stück) sind veraltet aber noch funktionstüchtig ,nach der neuen "Maschinenrichtlinie 2009" muß sich ein Winkel oder Bandschleifer nach dem ziehen des Stromnetzsteckers im EIN zustand automatsch auf AUS Stellung springen. Bei dem nächsten Arbeitsgang wenn der Band/Winkelschleifer in betrieb genommen wird und noch auf der EIN-Stellung steht dürfte er nicht anlaufen sondern müste wieder auf die AUS Stellung springen bis ich in per Hand einschalte und erst dann dürfte er anlaufen. Unsere alten Band/Winkelschleifer haben diese Sicherheitsvorrichtung leider nicht ,und laufen sofort an wenn den Netzstecker in die Steckdose stecke und der Schalter vom Winkel/Bandschleifer noch auf EIN steht. Dürfen diese Geräte übehaupt noch nach der "neuen Maschinenrichtlinie 2009" eingedetzt werden. Oder müssen diese sofort ausgetauscht werden. :rolleyes:

    wer kann mir weiterhelfen ? ?( ?(

    gruß Rotwiesmax :huh: ?(

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  • Es gibt Zwischenstecker, die ein Wiederanlaufen nach Spannungsausfall verhindern (PRCD)
    PRCD

    Ob man da jetzt wirklich gleich alle betroffenen Maschinen auswechseln muss oder PRCDs einsetzt, muss man durch die Gefährdungsbeurteilung ermitteln.

    Aus meiner Sicht ist die Gefährdung durch Wiederanlauf nach Stromausfall allerdings in den meisten Fällen wesentlich geringer, als die Gefährdung durch gewisse Bediener selbst.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • hallo harmi erstmal DANKE für deine schnelle antwort!! :rolleyes: :rolleyes:

    ich meinte nicht nach einen Stromausfall sondern wenn der Winkelschleifer in die steckdose gesteckt wird und der Winkelschleifer steht noch auf ON nicht auf OUT und er läuft dann sofort an. Tut mir leid viellecht hab ich es schlecht beschrieben sorry! Ist nicht einfach zu schreiben :S :S

  • Hallo Allerseits!

    Zu Diesem Thama habe ich auch einige Fragen.

    Aber zunächst mal eine Anmerkung zum PRCD-S:Wenn im Idealfall in der Zuleitung der Maschine ein PRCD-S eingebaut ist und der Schalter der Maschine festgestellt ist, läuft diese SOFORT los, sobalt der PRCD - S eingeschaltet wird. Das ist also, mach meiner unbedeutenden Meinung, keine Lösung, zumal so ein Schalter (wenn überhaubt) nicht viel billiger ist als eine neue Maschine.


    Nun zu meinen Fragen:

    1. Gild die Richtlinie für Maschinen im allgemeinen oder nur für Winkelschleifer? Ich hatte letztens den Fall, das in einer Verlängerung ein Heisluftgebläse eigesteckt war, das nach dem einstecken der Verlängerung seine Arbeit verrichtete. (Schaden Trat gotseidank nicht ein, da das Gebläse auf einer Richtplatte und nicht aud der Werkbank lag.)

    2. Wie ist mit "Altlasten" zu verfahren! Wie gesagt, einen PRCD - S halte ich nicht für besonders Zielführend.


    MfG Omt

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  • Hi,

    die Maschinenrichtlinie gilt nur für Neugräte, außer eine Nachrüstpflicht ist explizit genannt.

    Ansonsten gilt immer Betriebsseicherheitsverordnung Anhang1 - x.

    Dort steht fast alles drin, und wenn die BG noch Schriften hat z.B. BGI 5003 kann man sich auch daran orientieren.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Aber wie sieht es dann mit der Forderung aus, das alles "auf dem Stand der Technick" zu halten ist?


    Vor dem Hintergrund zerfällt jeder "Bestandsschutz" zu Staub. (Meine Meinung!)