Ausstieg aus Staplerarbeitsbühnen möglich?

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  • Hallo

    Darf man eigentlich aus einer angehobenen Arbeitsbühne für Gabelstapler aussteigen z.B. auf ein Regal oder eine Decke o.ä.? In der BGV D 27 findet man dazu nichts konkretes. Jedenfalls ich nicht:)!

    Schöne Grüße AlwinG

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  • Hallo Alwin,

    konkretes Verbot ist mir nicht bekannt. Beim Ausstieg fehlt natürlich die Sicherung durch das Geländer der Arbeitsbühne. So ohne weiteres würde ich einen Ausstieg nicht zulassen. Eine irgendwie geartete Sicherung (Auffangsystem) wäre dann schon erforderlich. Für mich stellt sich aber auch die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Ausstiegs. Arbeitsbühnen sind dazu gedacht daraus Arbeiten auszuführen, nicht um höher gelegene Plätze zu erreichen. Dafür gibt es Leitern und Gerüste. damit ist ein höher gelegener Arbeitsplatz einfacher und sicherer zu erreichen als mit einer Arbeitsbühne und gefährlicher Kletterei. Im Zweifelsfall wirst Du um eine Gefährdungsanalyse nicht rumkommen.

    Gruss aus der Kurpfalz

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hi,

    ich würde mir mal die TRBS 2121 anschauen und die BGI 720.

    Wenn die Aussteigen müssen gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, d.h. sie müssen immer an einem Sicherungsseil hängen.

    Auch in der BGR 159 und in der BGR 198 findest du Hinweise wie das gehandhabt werden muss.

    Ein Ausstieg kann notwendig sein, wenn man jemanden bergen muss, ist zwar bei normalen Regalen seltenst der Fall, aber durchaus möglich.

    Zudem sollten die Mitarbeiter auch wissen, wie sie im Notfall mal aus dem Korb rauskommen, wenn an dem Stapler ein defekt auftritt, oder bei Staplern, wo der Führerstand mit fährt, kann es auch mal sein, das ein Mitarbeiter mal klettern muss, weil die Technik versagt hat.

    Und das ganze gehört in die Gefährdungsbeurteilung rein!

    Grüße aus München
    Lucy

  • Ich sehe kein Problem, Mitarbeiter hochzufahren, um sie irgendwo aussteigen zu lassen. Es muss halt gewährleistet sein, dass sie sicher übersteigen können. Die schon genannte TRBS 2121 sieht diese Möglichkeit zwar nicht konkret vor, schließt sie aber auch nicht aus.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Erst einmal NEIN!!!!!

    Denn die "Hubarbeitsbühne" muss für diesen Zweck vom Hersteller besonders Freigegeben werden. Eine Gabelstapler Hubbühne ist dafür nicht geeignet.
    Wenn der Hydraulikschlauch platzt oder schlagartig nachlässt durch anderen Druckverlust muss der Arm, an dem der Korb befestigt ist, stehen bleiben durch ein spezielles Rückhaltesystem. DEr Mitarbeiter muss die Steuerungsfunktion der Bühne alleine Bedienen und darf beim Aussteigen auch nicht gegen die Bedieneinrichtung stoßen.
    Der Korb darf nicht absacken durch allmählichen Leistungsverlust. -> Dann könnte es zu Problemen beim Einsteigen kommen. Zusätzlich wie soll sich der Mitarbeiter sichern beim Aussteigen? Stell dir einmal vor der Kollege hat einen Sicherheitsgeschirr mit Y-Haken und hängt bei einem Absturz zwischen dem Anschlagpunkt des Regales/Daches und dem Mannkorb.

    Bei einer Hubarbeitsbühne gibt es wohl vom Hersteller freigegebene Modelle. Bei einer Gabelstaplerhubbühne gibt es zuviele Risiken "Faktor Mensch - Bediener des Gabelstaplers" die nicht bzw. meiner Meinung nach nicht zufriedenstellend gelöst werden können.


    Warum soll der Mitarbeiter auf ein Regal steigen? Für Arbeiten am Regal gibt es Kommissonierer.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Ich hab mir nochmal mit euren ganzen Anregungen im Hinterkopf die Situation (oder besser gesagt die gewünschte Situation) bei uns angeschaut und werde bei einem Verbot des Aussteigens bleiben.

    Grüße AlwinG