Können Sifa`s als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

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  • Bei uns in einem Industrie Center hat man in der Verwaltung darüber nachgedacht dass es für eben diesen Bereich keinen Sicherheitsbeauftragten gibt. Aus diesem Grund und um keinen Sicherheitsbeauftragten zusätzlich ausbilden zu müssen kam man auf die Idee, dass ja einige Sicherheitsfachkräfte die räumlich in der Nähe der Verwaltung sitzen diese Funktion mit übernehmen könnten. Man möchte also eine Sicherheitsfachkraft in der benachbarten Abteilung als Sicherheitsbeauftragten benennen. Ich war der Meinung dass leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Führungskräfte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden können, denn diese Personen haben nicht nur beratende Funktion, sondern sie tragen aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses Verantwortung für die Arbeitssicherheit der ihnen unterstellten Beschäftigten. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können, meines Wissens nach nicht zu Sicherheitsbeauftragten ernannt werden. Wer kann mir hier weiterhelfen, wer hat Erfahrungen zu diesm Thema.

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  • Ich hänge dir mal die Broschüre des BGW an, mit der rechtlichen Grundlage im Anhang. Weder dort noch im sonstigen Text steht, dass Sifa != Sicherheitsbeauftragte.

    Stattdessen wird daraufhingewiesen, dass der Beautragte mit der Fachkraft zusammenarbeiten soll. Was spricht also prinzipiell gegen eine Personalunion?

    Nur eines, der Beauftragte soll in diesem Bereich in dem er beauftragt wird, tätig sein. Aber das lässt sich ggf. in beide Richtungen interpretieren. Konkret würde ich sagen, wenn dir der Verwaltungsbereich ein bekannter ist, eher keine Problem. Wenn du aber nur ab und zu mal dort hin kommst, eher schlecht. Siehe dazu auch den aktuellen Thread von Andreas.

    HTH a little bit.

    Hardy

  • Hallo,

    da ich durch mein Hobby in eine ähnliche Situation kam, also als FaSi als SiB bestellt zu werden, habe ich einen Technischen Aufsichtsbeamten gefragt der in Dresden bei einem meiner Seminare dabei war, er sagte auch das dies kein Problem ist, da die SiBs eigentlich das gleiche bei gebracht bekommen, nur nicht so invensiv und tiefgründig wie in einer FaSi Ausbildung.

    MfG

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • In der BGR A1 habe ich unter den Hinweisen noch Folgendes gefunden:

    Der Sicherheitsbeauftragte

    - (...)

    - soll beraten und heifen

    - begegnet den Mitarbeitern von Kollegen zu Kollegen

    - erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz

    - ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes


    Das spricht dann allerdings deutlich gegen die Doppelfunktion.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
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  • ....gaaaanz sicher???
    Was ist bei uns anders? Außer, dass wir als schlechter bezahlte "BG Helfers-Helfer" öfter in Vorschriften/ Gesetzen genannt werden?
    Ich sehe da grundsätzlich kein Problem. ... außer dem, dass ich mich niemals dazu "degradieren" (sorry!!!) lassen würde. Diese Entscheidung allerdings, muss jede Sifa mit sich selbst ausmachen.
    Deshalb würde ich mal bei den in Frage kommenden Sifas anfragen, wie sie das wohl finden. Deine Frage wird sich vermutlich dann schnell selbst beantworten, denn eine Bestellung als Sibe setzt das Einverständnis und die Unterschriftswilligkeit des Betroffenen voraus!
    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • ....gaaaanz sicher???

    Ja. Denn hier wird nach einer besonderen Kenntnis des betroffenen Bereichs gefragt. Ich könnte das für den Pflegebereich machen, weil ich bis März dort beschäftigt war. Aber in ein paar Jahren sehe ich die Probleme bestimmt auch nicht mehr beim Vorbeilaufen. Und auch das von Kollege zu Kollege ist nicht mehr so, wie es heute noch ist. Das sind einfach Veränderungsprozesse, da sollte man sich nichts vormachen.

    Hardy

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  • vielleicht verstehe ich daran etwas falsch. Was aber sollte eine Sifa, die in einem Verwaltungsbereich sitzt, bei der täglichen Arbeit nicht sehen, was ein Sibe sehen würde? Die Sifa betreut den Verwaltungsbereich doch mit, oder?
    VG Martina

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  • vielleicht verstehe ich daran etwas falsch. Was aber sollte eine Sifa, die in einem Verwaltungsbereich sitzt, bei der täglichen Arbeit nicht sehen, was ein Sibe sehen würde? Die Sifa betreut den Verwaltungsbereich doch mit, oder?
    VG Martina


    Vielleicht verstehe auch ich etwas falsch, aber heiter schrieb, er würde in räumlicher _Nähe_ zur Verwaltung sitzen, d.h. für mich, dass er eben nicht in der Verwaltung sitzt. Und damit sieht er das nicht, hört nicht das "Gestöhne" der Büromitarbeiter, usw.

    Hardy

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  • Hallo zusammen,

    wie im Anhang von Hardy schon beschrieben. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) § 22.

    Für mich als FASI sind SIBE in den Abteilungen sehr wichtig als Bindeglied zu den MA der Abteilungen mit denen ich regelmäßig Besprechungen auch vor Ort durchführe.Es kommt sicherlich immer auch auf die Betriebsgröße und Gefahrenlage an was die sinnvolle Anzahl der SIBE betrifft. In kleineren Betrieben läßt sich eine "Doppelfunktion" vielleicht nicht immer vermeiden.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielleicht verstehe auch ich etwas falsch, aber heiter schrieb, er würde in räumlicher _Nähe_ zur Verwaltung sitzen, d.h. für mich, dass er eben nicht in der Verwaltung sitzt. Und damit sieht er das nicht, hört nicht das "Gestöhne" der Büromitarbeiter, usw.


    So war das auch gemeint, ich sitze nicht in der Verwaltung, wir sind hier 3 Sicherheitsfachkräfte (1 leitender Sicherheitsingenieur) in einer HSE-Abteilung mit insgesamt 9 Mitarbeitern. Wir betreuen innerhalb des Industrie Centers ca 2200 Mitarbeiter und außerhalb noch einige kleinere Firmen. Die Verwaltung mit Personalabteillung, Buachhaltung, Facility Management, IT, Kommunikationsservice usw. befindet sich im selben Gebäude wie unsere Abteilung.

    Mittlerweile habe ich bei KomNet recherchiert mit folgendem Ergebnis:

    "Frage:

    Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden oder steht er dort in einer Interressens Kollision?

    Antwort :

    In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden. Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

    Unter Ziffer 4.2.2 der BGR A1 Grundsätze der Prävention (Stand 10/2005) findet sich jetzt eine ähnliche Formulierung, allerdings fehlt der entscheidende Satz: Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
    Wir wissen nicht, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt oder ob diese Formulierung bewusst nicht übernommen wurde. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann aber nicht gleichzeitig in allen Betriebsbereichen anwesend sein, in denen ein Sicherheitsbeauftragter vor Ort gefordert ist. Auf Grund des unterschiedlichen Aufgabenprofils, insbesondere wg. des unter Ziffer 4.2.1 BGR A1 geforderten engen Kontaktes zu Kollegen vor Ort, scheidet daher in aller Regel in der betrieblichen Praxis die gleichzeitige Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Sicherheitsbeauftragten aus. Sollte tatsächlich eine außergewöhnliche Situation eine Ausnahme erfordern, ist zu empfehlen diese zuvor mit dem
    Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) abzustimmen.

    Stand: November 2007"

    Der Hinweis dass ein Mitarbeiter zustimmen muss wenn er zum Sicherheitsbeauftragten ernannt werden soll, war auch schon hilfreich. Auf die einfachen Dinge kommt man anscheinend selber nicht. Ich hatte ja auch gehofft dass unser leitender Sicherheitsingenieur hier einschreitet und diesen Krug an uns vorüber gehen lässt.

    Danke für eure Meinungen und Hinweise.

    Gruß Heiter

  • Nun..., mich überzeugt das bisher nicht. Es geht ganz sicher nicht als Optimum oder Normalität durch, aber ganz ehrlich, was will die BG denn machen, wenn ein Unternehmer halt diese Struktur so schafft und die Sifa sich bestellen läßt? In die Ecke stellen und trampeln? Aber das war dann auch schon alles.
    Das mit der Verwaltung erschließt sich mir bisher auch nicht wirklich. Das setzt man in über 30 kleinen Betrieben bei mir voraus, die Verwaltung mitzumachen. Warum sollten das nicht auch andere Sifa`s im Rahmen einer Sibe-Tätigkeit können?
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

  • Nun..., mich überzeugt das bisher nicht. Es geht ganz sicher nicht als Optimum oder Normalität durch, aber ganz ehrlich, was will die BG denn machen, wenn ein Unternehmer halt diese Struktur so schafft und die Sifa sich bestellen läßt? In die Ecke stellen und trampeln? Aber das war dann auch schon alles.
    Das mit der Verwaltung erschließt sich mir bisher auch nicht wirklich. Das setzt man in über 30 kleinen Betrieben bei mir voraus, die Verwaltung mitzumachen. Warum sollten das nicht auch andere Sifa`s im Rahmen einer Sibe-Tätigkeit können?
    VG Martina

    Ich denke, dass sich die Diskussion in zwei unterschiedliche Richtungen entwickelt hat:
    1. Richtung: Ist es rechtlich zulässig? Das dürfte mit einem Ja zu beantworten sein.
    2. Richtung: Macht das Zinn? Und da bin ich mir nicht so sicher, ich finde es eher ungünstig.
    Zwei Gründe dafür:
    - Ein SiBe der aus dem speziellen Bereich kommt, ist ein Fachmann dort. Würdest du einen Verwaltungsmenschen als SiBe in der Fertigung einsetzen?
    - Je mehr Beschäftigte aktiv an der Gestaltung der Arbeitssicherheit beteiligt sind, desto besser.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Der SiBe sollte aus dem operativen Bereich eines Unternehmens kommen und als Bindeglied zwischen den operativ tätigen Mitarbeitern sowie der Sifa dienen, dies ist der ursächliche Sinn und das Verständnis...

    Eine "Quotenbestellung" geht komplett am Ansinnen vorbei...