Beiträge von heiter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Vielleicht verstehe auch ich etwas falsch, aber heiter schrieb, er würde in räumlicher _Nähe_ zur Verwaltung sitzen, d.h. für mich, dass er eben nicht in der Verwaltung sitzt. Und damit sieht er das nicht, hört nicht das "Gestöhne" der Büromitarbeiter, usw.


    So war das auch gemeint, ich sitze nicht in der Verwaltung, wir sind hier 3 Sicherheitsfachkräfte (1 leitender Sicherheitsingenieur) in einer HSE-Abteilung mit insgesamt 9 Mitarbeitern. Wir betreuen innerhalb des Industrie Centers ca 2200 Mitarbeiter und außerhalb noch einige kleinere Firmen. Die Verwaltung mit Personalabteillung, Buachhaltung, Facility Management, IT, Kommunikationsservice usw. befindet sich im selben Gebäude wie unsere Abteilung.

    Mittlerweile habe ich bei KomNet recherchiert mit folgendem Ergebnis:

    "Frage:

    Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden oder steht er dort in einer Interressens Kollision?

    Antwort :

    In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden. Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

    Unter Ziffer 4.2.2 der BGR A1 Grundsätze der Prävention (Stand 10/2005) findet sich jetzt eine ähnliche Formulierung, allerdings fehlt der entscheidende Satz: Ebenso wenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
    Wir wissen nicht, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt oder ob diese Formulierung bewusst nicht übernommen wurde. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann aber nicht gleichzeitig in allen Betriebsbereichen anwesend sein, in denen ein Sicherheitsbeauftragter vor Ort gefordert ist. Auf Grund des unterschiedlichen Aufgabenprofils, insbesondere wg. des unter Ziffer 4.2.1 BGR A1 geforderten engen Kontaktes zu Kollegen vor Ort, scheidet daher in aller Regel in der betrieblichen Praxis die gleichzeitige Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Sicherheitsbeauftragten aus. Sollte tatsächlich eine außergewöhnliche Situation eine Ausnahme erfordern, ist zu empfehlen diese zuvor mit dem
    Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) abzustimmen.

    Stand: November 2007"

    Der Hinweis dass ein Mitarbeiter zustimmen muss wenn er zum Sicherheitsbeauftragten ernannt werden soll, war auch schon hilfreich. Auf die einfachen Dinge kommt man anscheinend selber nicht. Ich hatte ja auch gehofft dass unser leitender Sicherheitsingenieur hier einschreitet und diesen Krug an uns vorüber gehen lässt.

    Danke für eure Meinungen und Hinweise.

    Gruß Heiter

    Bei uns in einem Industrie Center hat man in der Verwaltung darüber nachgedacht dass es für eben diesen Bereich keinen Sicherheitsbeauftragten gibt. Aus diesem Grund und um keinen Sicherheitsbeauftragten zusätzlich ausbilden zu müssen kam man auf die Idee, dass ja einige Sicherheitsfachkräfte die räumlich in der Nähe der Verwaltung sitzen diese Funktion mit übernehmen könnten. Man möchte also eine Sicherheitsfachkraft in der benachbarten Abteilung als Sicherheitsbeauftragten benennen. Ich war der Meinung dass leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Führungskräfte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden können, denn diese Personen haben nicht nur beratende Funktion, sondern sie tragen aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses Verantwortung für die Arbeitssicherheit der ihnen unterstellten Beschäftigten. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können, meines Wissens nach nicht zu Sicherheitsbeauftragten ernannt werden. Wer kann mir hier weiterhelfen, wer hat Erfahrungen zu diesm Thema.