Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. der Beschäftigung von Kindern (noch nicht 15 Jahre alt) im Zuge eines Betriebspraktikums.
Dürfen diese nach erfolgter Unterweisung / Einweisung unter fachkundiger Aussicht eine Ständerbohrmaschine bedienen.
Eine Ständerbohrmaschine zählt doch zu den gefährlichen Maschinen. Im Zuge einer Berufsausbildung sehe ich hier kein Problem. Siehe hierzu auch Jugendarbeitsschutzgesetz § 22. Ein Problem sehe ich jedoch im Alter der Kinder, und das diese Tätigkeit nicht zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist..
Wie ist Ihre Meinung hierzu.
Vielen Dank im Voraus