Beschäftigung von Kindern im Zuge eines Betriebspraktikums

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  • Hallo Zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. der Beschäftigung von Kindern (noch nicht 15 Jahre alt) im Zuge eines Betriebspraktikums.

    Dürfen diese nach erfolgter Unterweisung / Einweisung unter fachkundiger Aussicht eine Ständerbohrmaschine bedienen.

    Eine Ständerbohrmaschine zählt doch zu den gefährlichen Maschinen. Im Zuge einer Berufsausbildung sehe ich hier kein Problem. Siehe hierzu auch Jugendarbeitsschutzgesetz § 22. Ein Problem sehe ich jedoch im Alter der Kinder, und das diese Tätigkeit nicht zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist..

    Wie ist Ihre Meinung hierzu.

    Vielen Dank im Voraus

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  • Hallo Alderweb,

    können wir wirklich davon ausgehen, dass 14 jährige wegen mangelnder Erfahrung oder mangelnden Sicherheitsbewustsein die Unfallgefahren bei einfachen Arbeiten an Ständerbohrmaschinen nicht erkennen und abwenden können?

    Ich glaube wir würden unsere 14-jährigen weit unterschätzen wenn wir ihnen dies nach einer sorgfältigen Einweisung und unter sachkundiger Aufsicht nicht zutrauen würden.

    Wir lassen doch auch zu, das sie sich im Klettergarten mit PSA gegen absturz in 16 m höhe vergnügen.

    Viele Grüße

    kuddel

  • können wir wirklich davon ausgehen, dass 14 jährige wegen mangelnder Erfahrung oder mangelnden Sicherheitsbewustsein die Unfallgefahren bei einfachen Arbeiten an Ständerbohrmaschinen nicht erkennen und abwenden können?

    1. gesunder Menschenverstand: die Jugendlichen haben schon genügend gesehen und erlebt, um Folgen abschätzen zu können.
    Raben, Krähen, Delfine, Tintenfische und Menschenaffen (sollte ich eine auf Kohlenstoffbasis existierende Lebensform vergessen haben: bitte bei mir melden - ich ändere dann den Beitrag ab) können das schließlich auch.
    Also kein Problem.

    Zitat

    Ich glaube wir würden unsere 14-jährigen weit unterschätzen wenn wir ihnen dies nach einer sorgfältigen Einweisung und unter sachkundiger Aufsicht nicht zutrauen würden.

    2. Rechtsprechung Deutschland:
    das Jugendstrafrecht berücksichtigt Unreife und mangelndes Vermögen einer Folgenabschätzung, so dass 20jährige, die Gullydeckel von einer Brücke über der Autobahn auf vorbeifahrende Fahrzeuge werfen, mit juristischer Nachsicht rechnen dürfen, weil sie möglicherweise nicht vorhersehen konnten, dass ein erfolgreicher Treffer zu mehreren Toten führen kann.

    Und wenn es sich um Jugendliche aus einem Kulturkreis handelt, der unserem gar nicht nahe steht, dann gibt es zusätzlich noch die juristische Möglichkeit des "Verbotsirrtums".

    Hieraus folgt für mich, dass ein Arbeitgeber, der einen unmündigen Helfer beschäftigt, ein großes Risiko eingeht, weil zahlreiche (glücklicherweise nicht alle!) Gerichtsurteile belegen, dass "gesunder Menschenverstand" vor Gericht oftmals nicht zählt.

    Zitat

    Wir lassen doch auch zu, das sie sich im Klettergarten mit PSA gegen absturz in 16 m höhe vergnügen.

    Ja - und wenn etwas passiert? Die Schuldzuweisungen sind dann lesenswert.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Danke für die schnellen Antworten.

    Wäre es vielleicht noch möglich eine Empfehlung zu bekommen, ob wir es zukünftig weiter so handhaben sollen, sprich die Kinder an die Ständerbohrmaschine zu lassen, oder Sie lieber, aufgrund des Gefahrenpotenzials, nur feilen zu lassen. :?:

    Im Moment weiß ich aufgrund euerer Antworten nicht so recht weiter.

    Grüße

  • Wäre es vielleicht noch möglich eine Empfehlung zu bekommen, ob wir es zukünftig weiter so handhaben sollen, sprich die Kinder an die Ständerbohrmaschine zu lassen, oder Sie lieber, aufgrund des Gefahrenpotenzials, nur feilen zu lassen.

    Ich würde die Kinder nur dann an die Bohrmaschine lassen, wenn ein Erwachsener aus Deinem Betrieb unmittelbar dabei steht und eingreifen kann; eine einfache Aufsicht, d.h. Anwesenheit im Raum, wäre mir nicht ausreichend.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo
    Ein Betriebspraktikum soll ja in erster Lienie zur Berufsorientierung dienen, meiner Meinung sind gefährliche Tätigkeiten dazu nicht erforderlich.
    Bei einer Berufsausbildung / Lehre sieht das anders aus wenn es Bestandteil der Ausbildung ist.
    schon mal bei der BG angefragt?

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-


  • Ich würde die Kinder nur dann an die Bohrmaschine lassen, wenn ein Erwachsener aus Deinem Betrieb unmittelbar dabei steht und eingreifen kann; eine einfache Aufsicht, d.h. Anwesenheit im Raum, wäre mir nicht ausreichend.

    Das meinte ich mit "unter sachkundiger Aufsicht", danke arni.

    Viele Grüße

    kuddel