Beiträge von Alderweb

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    Hallo Zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. der Beschäftigung von Kindern (noch nicht 15 Jahre alt) im Zuge eines Betriebspraktikums.

    Dürfen diese nach erfolgter Unterweisung / Einweisung unter fachkundiger Aussicht eine Ständerbohrmaschine bedienen.

    Eine Ständerbohrmaschine zählt doch zu den gefährlichen Maschinen. Im Zuge einer Berufsausbildung sehe ich hier kein Problem. Siehe hierzu auch Jugendarbeitsschutzgesetz § 22. Ein Problem sehe ich jedoch im Alter der Kinder, und das diese Tätigkeit nicht zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist..

    Wie ist Ihre Meinung hierzu.

    Vielen Dank im Voraus