Einsatz als Sifa nach bestandener LEK1

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  • Hallo liebe Sifa Gemeinde,
    Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Sifa. Habe bereits die Präsenzphasen 1 und 2, sowie LEK 1 (erfolgreich) hinter mich gebracht. Da ich beabsichtige mich Selbstständig zu machen und entsprechende Mindesteinsatzzeiten über kurz oder lang nachzuweisen muss, plane ich bereits jetzt mir einen Kundenstamm aufzubauen.

    Daher meine Frage: Kann mir jemand sagen bei welcher Stelle ich beantragen muss bereits jetzt als Sifa tätig werden zu dürfen und wie ein solcher Antrag auszusehen hat?

    Ich lebe im Kreis Aachen / NRW.

    Für viel und schnelle Antworten wäre ich dankbar.

    Allzeit sichere Grüße

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  • Moin frapal,

    ich denke, dass sich seit meiner Ausbildung nichts geändert hat, auch wenn das schon ein paar Tage zurückliegt.

    Du wirst ohne den fachspezifischen Teil der Ausbildung (Präsenzphase V mit der LEK 4) in Deiner Berufsausrichtung nicht tätig werden dürfen.

    Ich jedenfalls durfte erst nach bestandener LEK 1 und P V mit bestandener LEK 4 als SiFa tätig werden. Die spezifische P V konnten wir aber vorziehen. Ich habe sie zwischen der bestandenen LEK 1 und der eigentlich in der Ausbildung folgenden P III absolviert.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo ,
    als Sifa darfst du erst nach erfolgreichem bestandenen Praktikum und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde tätig werden.
    (Quelle BGW-Dozenten Dresden beim letzten Lehrgang)
    lg vom sifa 1962 :Schland: :666:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • ... erst nach erfolgreichem bestandenen Praktikum und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde tätig werden


    Hallo SiFa1962,

    nicht ganz korrekt.
    Ich durfte nach der LEK1 mit Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes bestellt und tätig werden. Das hat 260 Euronen Verwaltungsgebühr gekostet.

    Abfolge:
    - formloser Antrag bei der Gewerbeaufsicht
    - Gewerbeaufsicht fordert Stellungnahme der zuständigen BG an
    - BG fordert Zusage einer "erfahrenen" SiFa, zur Beratung und für Probleme zur Verfügung zu stehen
    - Gewerbeaufsicht erteilt Ausnahmegenehmigung

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Das ist aber nicht die Regel! Sorry!
    denke auch BG abhängig!
    unsere sagen so!
    lg vom sifa 1962 :Schland:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • denke auch BG abhängig!
    unsere sagen so!


    Hallo Sifa 1962,

    ja, das ist nicht die Regel.

    Aber was die BG hier sagt, spielt keine Rolle.
    Entscheidend ist die staatliche Gewerbeaufsicht, auch wenn das die TABen nicht gerne hören.

    Manchmal muss man sich auch mit der BG / dem TAB streiten ... ;)
    Da kommen dann oft ganz interessante Dinge zu Tage. Auch bei der BG arbeiten nur Menschen. :huh:

    Gruß, niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Als interner FaSi kannst du mit Sondergenehmigung ab P 3.2 arbeiten (wird aber nicht empfohlen), als Externer erst nach kompletter Ausbildung!
    Ehrlich gesagt, jetzt nach Fertigung der Praktikumsarbeit muss ich auch sagen, dass man nach P 2 noch nicht so wirklich Ahnung hat und sich selbst auch keinen Gefallen tut. Es geht ja auch um deinen Ruf als FaSi...
    LG Steffi