Mitarbeiter mit Herzschrittmacher (Implantat) im Elektrobereich

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  • Hallo,

    wir haben in unserer Firma einen Mitarbeiter, Beruf Elektroniker, der letzten Jahr einen Herzschrittmacher implantiert bekam. Er war bis dahin auch als Elektroniker beschäftigt. Seit nach der Implantation arbeitet er im Lagerbereich.

    Er hat uns nun gebeten zu prüfen, ob bzw. welche Störbeeinflussungen auftreten können, wenn er wieder in seinem gelernten Beruf als Elektroniker arbeiten würde. Ich habe dazu die BG-Information BGI 5111 gefunden, darin sind verschiedene Methoden zur Ermittlung und Bewertung der Störbeeinflussung von Implantaten beschrieben.

    Die Antwort der BG zum Thema Messungen: Man benötigt keine Messung, das kann man mittels Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Anwort Betriebsarzt: Geräte im Arbeitsumfeld notieren und mit dem Kardiologen abklären.

    So richtig kann ich mit den Antworten nichts anfangen, da der Mitarbeiter mit Frequenzumrichtern und Elektromotoren im Umfeld zu tun hat, bzw. installiert und in Betrieb nimmt.

    Hat jemand von euch schon Erfahrungen zu diesem Thema? Danke für jede Hilfe.

    Gruß

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  • Die Antwort der BG zum Thema Messungen: Man benötigt keine Messung, das kann man mittels Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Anwort Betriebsarzt: Geräte im Arbeitsumfeld notieren und mit dem Kardiologen abklären.

    So richtig kann ich mit den Antworten nichts anfangen, da der Mitarbeiter mit Frequenzumrichtern und Elektromotoren im Umfeld zu tun hat, bzw. installiert und in Betrieb nimmt.

    Hat jemand von euch schon Erfahrungen zu diesem Thema? Danke für jede Hilfe.

    Gruß

    Mein Tipp: Der Kollege möge sich an die Herstellerfirma, kann er im Schrittmacherausweis sehen, wenden. Geht z.b. bei Medtronic wunderbar per Email, ich schätze mal bei der Konkurrenz auch. Er soll dabei ganz genau seine Arbeitsumgebung beschreiben vor allem immer dort, wo elektromagnetische Strahlung wirksam werden könnte. Er wird eine Antwort bekommen, bei der er definitiv auf der sicheren Seite sein wird.
    Oder noch besser, du machst das. ;)
    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    wir haben uns in einem unserer Betriebe auch mit dem Problem befaßt. Allerdings war hier die BGHW durchaus bereit mit Messungen Hilfestellung zu leisten. Ich würde da noch einmal bei BG nachbohren, denn ohne Messung scheint mir die Grundlage für eine Beurteilung zu fehlen.

    Es wurden sowohl die elektrischen Feldstärken wie auch die magnetischen Flussdichten gemessen, da gerade letztere im Niederfrequenzbereich implantierte Defibrillatoren beeinflußen können.
    Die Messungen fanden in speziellen Räumen (Elektrowerkstatt, Elektroschalträume) und an diversen anderen Orten im Betrieb (Magnetabscheider, starke E-Motoren, Schalt- und Steuerschränke) statt.
    Als Infoquellen können Angaben der Gerätehersteller zur Störbeeinflußung, die BGV B11, die DIN EN 50061/A1 und die Abstimmung mit den behandelten Ärzten dienen. Dies wurde auch von der BG nach der Messung empfohlen.
    Hier ein Auszug aus dem Bericht:
    Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind bei Einwirkung von elektrischen
    und magnetischen Feldern ggf. besondere Maßnahmen erforderlich, da sich einerseits
    passive Körperhilfsmittel, z.B. künstliche Gelenke und Schädelplatten, und das sie umgebende
    Körpergewebe unter Feldeinfluss erwärmen können und andererseits aktive Körperhilfsmittel,
    z.B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Insulinpumpen, in ihrer Funktion relevant
    gestört werden können. Im Frequenzbereich von 0 bis 1 Hz ist zusätzlich die Kraftwirkung
    der magnetischen Felder auf ferromagnetische Teile zu berücksichtigen.
    Im Allgemeinen sind für Personen mit passiven Körperhilfsmitteln keine besonderen Maßnahmen
    erforderlich, wenn die maximal zulässigen Werte für den Expositionsbereich 1 nach
    Unfallverhütungsvorschrift BGV B 11 „Elektromagnetische Felder“ nicht überschritten werden.
    Für Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln, z.B. implantierbaren Herzschrittmachern und
    Defibrillatoren, können in niederfrequenten Feldern wegen der im Einsatz befindlichen unterschiedlichen
    Typen keine allgemein zulässigen Grenz- oder Richtwerte angegeben werden.
    Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift BGV B 11 „Elektromagnetische Felder“ ist bei
    der Bewertung von Arbeitsplätzen immer eine Einzelfallentscheidung notwendig. Dabei sind
    neben den Angaben des Herstellers zur Störfestigkeit des entsprechenden Herzschrittmachers
    oder Defibrillators auch die Funktionsweise (Schrittmachermodus), die Art der Elektroden,
    die Betriebsart und die programmierte Empfindlichkeit zu berücksichtigen.

    Da an zwei Orten die Messwerte der magnetischen Flußdichte für Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln als bedenklich eingestuft wurden, sind diese Bereiche mit dem entsprechenden Hinweisschild "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" gekennzeichnet worden.

    Gruß

    Puma

  • Hallo Hardy, Hallo Puma,

    ich danke euch für die promten Beiträge, die ihr zu meinem Hilfegesuch geleistet habt.

    Ich habe eure Tipps beherzigt und mich mit St. Jude Medical (Aussteller des Herzschrittmacherpasses) in Verbindung gesetzt. Auf deren Internetseite http://www.sjm.de kann man sich PDF´s für alle möglichen Situationen des Lebens bzgl. Herzschrittmacher downloaden. Die habe ich zuerst einmal weitergegeben.

    In einem Dokument sind auch Grenzwerte für Elektromagnetische Interferenzen aufgeführt. Die sind logischerweise erst relevant, wenn Messergebnisse zum Vergleich vorliegen. Da bekam ich auch bestätigt, dass normalerweise eine Messung seitens der BG vorgenommen wird, um überhaupt eine Beurteilung abgeben zu können.

    Na, dann wende ich mich wieder an meine AP, ich werde wieder informieren, was dabei herausgekommen ist.

    Bis Dann

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