Gericht entscheidet gegen Arbeitsunfall

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  • also ich bin der gleichen Ansicht. Alkohol und Drogen haben am Arbeitsplatz nichts verloren. Habe da wenig Mitleid.

    Es gibt da ein weißen Spruch der sagt: Wir sind verantwortlich für das was wir tun, aber auch für das was wir nicht tun

    Ich verstehe aber auch die Gestzgebung nicht, dass es nicht ein generalles Alkoholverbot während der Arbeitszeit gibt,

    Grüße aus der Pfalz

  • und wie will man das den Bayern :37: beibringen :6: ???

    Und solange man vor Richtern steht, die einem verminderte Schuldfähigkeit zusprechen anstatt einem den Vorsatz beim Urteil zugrunde legen, solange wird dieser Mißstand (Uneinsichtigkeit) weiter gehen.

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Ich verstehe aber auch die Gestzgebung nicht, dass es nicht ein generalles Alkoholverbot während der Arbeitszeit gibt,

    Ich verstehe das schon, denn ein "generelles Alkoholverbot" kann überhaupt nicht kontrolliert werden!
    Deswegen halte ich mich an die Formulierung der Berufsgenossenschaften §15 BGV A1:
    (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
    (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

    Bei dieser Formulierung wird berücksichtigt, dass
    - Mon Cherie und Cognac-Bohnen oder leicht gegorenes Obst genascht werden dürfen,
    - Hustensaft eingenommen werden darf,
    - alkoholfreies Bier (ohne Kennzeichnungspflicht bis 0,5 % Alkohol!) oder Traubensaft (ohne Kennzeichnungspflicht bis 0,8 % Alkohol!) getrunken werden darf,
    - ein Glas Sekt bei einer Feier kein Tabu ist.
    Es wird weiterhin berücksichtigt, dass Alkoholiker, die ihren "Pegel" haben, auch gefahrlos arbeiten können.

    Arbeitsunfälle nach Alkoholgenuss werden danach geprüft, ob der Unfall auch ohne Alkoholgenuss passiert wäre - und ob die Folgen genau so schlimm gewesen wären ... und ein solcher Nachweis dürfte für den Betroffenen sehr schwierig sein.

    Ein "absolutes Alkoholverbot" ist also nicht sinnvoll, weil die Einhaltung nicht überprüft werden kann.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • BGV A1 führt das ja bereits an für noch besser halte ich folgendes:

    BGV C7 §5 Verbot berauschender Mittel.

    Der Genuss von alkoholischen Getränken und die Einnahme berauschender Mittel sind während der Dienstzeit verboten. Dies gilt auch für einen angemessenen Zeitraum vor dem Einsatz. Bei Dienstantritt muss Nüchternheit gegeben sein.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Der Genuss von Alkohol bzw. Drogen während der Arbeitszeit sollte normalerweise nicht mal ein Thema sein (wenn ein klarer Menschenverstand vorhanden ist)

    Meistens ist es ja auch durch eine BV geregelt.

    Was natürlich in der Realität ganz anders aussieht. Aber im Gegensatz zu früherehn Zeiten...Ach du lieber Herrgott, was war da auf Baustellen los? Da is ja im ganz großen Stil Alkohol getrunken worden. Dies hats sich schon gewaltig verändert zum guten finde ich....denn es ist ne unverantwortlichkeit bei der Arbeit vermehrt Alkohol o.ä. zu konsomieren und seine Arbeitleistung (die Vertraglich festgelegt ist) zu mindern bzw. auch noch Unfälle fahrlässig fast schon vorsätzlich herbeizuführen.