In der BGV D6 § 30 ist folgendes unter der Ziffer 11 zu lesen.
"(11) Solange eine Last am Kran h
ängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtungen im Handbereich behalten."
Nun hätte ich da mal eine Frage, wie ist hier "Last" definiert.
Eine Vogelfeder an einem Bindfaden kann ja noch keine Last sein, für die, diese Anweisung zu gelten hat. Ist ein 5 Kg schwerer Eisenklumpen, eine solche Last oder muss der dann schon Tonnen wiegen?
Kann mir jemand sagen, wie die definition für diese Last lautet, und wo ich das nachlesen kann?
anke Euch schon mal
Tiger