GFB / Mitbestimmung des BR

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  • Hallo Menschenschützer,

    wie sieht bei Euch die Mitbestimmung des BR bei der Erstellung der GFB aus?
    Die Diskussion kam heute bei mir auf. Ich hatte den BR bzw. den Vorsitzenden zwar auf den internen Führungskräfte-Schulungen zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, auch sind die GFB frei zugängig, allerdings habe wir die GFBs dem BR nicht zur Zustimmung vorgelegt.
    Das Gleiche gilt für Betriebsanweisungen

    Wie handhabt Ihr das in Euren Betrieben?

    Danke und Grüße
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

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  • das ist ein gutes Thema, da möchte ich mich direkt mal mit anschließen an die Frage.

    Wir haben das bei uns soweit so, dass in der Prozessbeschreibung für die Erstellung der GFB zwar der BR mit drin steht,
    aber in der Praxis mach ich die doch immer mit dem Meister alleine und der Chef zeichnet die nacher auch noch mal ab.

    Da würde mich auch mal interessieren, wie man da den BR besser mit einbeziehen kann. Mit den Sicherheitsbeauftragten mach ich jetzt quartalsmäßige Treffen
    wo dann auch über GFBen gesprochen wird... nur wie macht man das mim BR?

    Gruß Robin

  • Hallo Elke, Hallo Schizzo

    Gucke hier und hier auch noch einmal

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Kollegen,


    tut mir Leid, aber der Betriebsrat muss bei allen belangen zum Arbeits und Gesundheitsschutz Informiert werden.

    Und hat bei allen Maßnahmen die, die Mitarbeiter betreffen ein Mitbestimmungsrecht und Zustimmungsrecht.


    BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes über Gefährdungsbeurteilungen (§ 5) und über die Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 12) sind Rahmenvorschriften im Sinne des § <A href="http://dejure.org/gesetze/BetrVG/87.html" tip="'§ 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte
    '>87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei deren Ausfüllung durch betriebliche Regelungen der Betriebsrat mitzubestimmen hat.

  • Hallo und guten Morgen,

    erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
    Mir ist soweit schon klar, dass der BR mit einzubeziehen ist. Das habe ich bzw eher der AG verpennt zu leben. Was mich halt ärgert ist, dass hier die Mitbestimmung genutzt werden soll, dem AG gegen das Bein zu treten.
    Wie gesagt, der BR war bei den Schulungen dabei, der Prozess wurde vorgestellt, ich hatte angeboten den ganzen BR über das Vorgehen zu "schulen", die GFBs sind frei zugänglich.... und.... ich guck jede Woche 2 - 3 mal beim BR vorbei. Man(n) hätte ja auch schon eher mal die Sprache darauf bringen können. Nicht erst nach 3 faast 4 Jahren.

    Naja, letztendlich kann es mir wurscht sein. Ich werd' nachher mal zum BR gehen und mit ihm darüber plaudern, wie er seine Mitbestimmung in der GFB gelebt haben möchte, diese versuchen in den Prozess mit einzuwurschteln und dem AG vorstellen.

    Leicht frustrierte :wacko: Grüße vom Bodensee
    Elke

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    (Kurt Tucholsky)

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  • Hallo Elke,

    ich bin jetzt seit über 12 Jahren im Betriebsrat eines 350 Mitarbeiter grossen Krankenhauses. Ich sehe die Sachlage ähnlich wie Du. Der BR wurde Deinen Schilderungen nach beteiligt im Sinne von informiert durch Teilnahme an den Schulungen. Ich würde den BR mal an die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem AG erinnern. Auch der BR darf sich aus eigener Initiative mal bei solchen Schulungen zu Wort melden. Den § 87/1/7 würde ich erst zur Anwendung bringen, wenn die GFB umgesetzt werden soll, erst ab diesem Zeitpunkt sehe ich einen direkten Kontakt bzw. möglich Auswirkungen auf den MA. Aber wenn der BR dort solch eine starre Meinung verstritt sehe ich eigentlich ganz andere Schwierigkeiten. Vielleicht sollten sich der BR und der AG mal einer Supervision unterziehen. Man kann auch miteinander ohne gleich als Luschen zu gelten. ;)

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de