Hallo alle zusammen.
Hätte da mal wieder eine Frage *g* zu den Begriffen Not-Halt und Not-Aus.
Laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde ja der Begriff Not-Aus durch Not-Halt ersetzt. Dabei sind ja 3 verschiedene Sicherheitskategorien zu beachten (0,1,2). Soweit ist mir das alles klar.
Meine Frage ist jetzt ob ich jetzt den Begriff Not-Aus im Zusammenhang mit einer Gefährdungsbeurteilung einer Maschine nocht benutzen kann oder ob jetzt wirklich nur noch der Begriff Not-Halt zulässig ist.
Bei vielen unserer Maschinen wird durch Betätigen des Not-Halt bzw. Not-Aus die Stromzufuhr unterbrochen. Ein kontrolliertes Abbremsen findet nicht überall statt. Somit wäre der Taster ja ein Not-Aus bzw. ein Not-Halt Schalter der Stoppkategorie 0.
Kann ich einen Not-Halt Schalter der Stoppkategorie 0 bei konventionellen Schleif-bzw Drehmaschinen bestehen lassen, wenn beispielsweise eine Schutzverkleidung des Spannfutters etc. vorliegt oder muss die Ausdrehbewegeung der Spindel in jeden Fall abgebremst werden?
Gruß Matthias