Hallo Kollegen,
die meisten BGen bieten heute die Möglichkeit an Unfallanzeigen elektronisch abzugeben. Wie sieht es dann eigentlich mit der Mitteilung an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde aus? Leiten die BGen die Unfallanzeige automatisch weiter oder muss der Unternehmer das machen?
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas