Elektronische Unfallmeldung

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  • Hallo Kollegen,

    die meisten BGen bieten heute die Möglichkeit an Unfallanzeigen elektronisch abzugeben. Wie sieht es dann eigentlich mit der Mitteilung an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde aus? Leiten die BGen die Unfallanzeige automatisch weiter oder muss der Unternehmer das machen?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von andreas68723 (29. März 2011 um 12:57)

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  • Hallo Andreas,

    gute Frage Danke. Wir geben die Meldung auch elektronisch ab. Am Ende des Unfallberichts kann man anklicken ob der Bericht für die Gewerbeaufsicht benötigt wird. Es gibt auch die Möglichkeit zur Adresseneingabe des entsprechenden Amtes.Ich werde mal bei unserer BG nachfragen ob die Berichte weitergeleitet werden. Allerdings haben wir bisher seitens der Aufsichtsämter keinerlei Nachfragen bekommen.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo andreas,
    die elektronische Meldung geht nur an die BG.

    Was das GAA (oder wie auch immer es heißt) angeht, so ist die BG wohl etwas moderner.... :511:

    Das muss immer noch herkömmlich auf dem Postweg erledigt werden. Liegt wohl daran, dass sich die armen Ämter diesen Luxus nicht leisten können.
    Dass die BG die Unfallanzeige an das GAA weiterleitet, würde mich arg befremden und wäre eine Frechheit. Das schließe ich einfach nur aus.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Andreas,

    ich melde seit ca. 3 Jahren die Unfallmeldungen über das BG-Extranet. Wie Tanzderhexen bereits richtig erwähnt hat, kann man am Ende der elektronischen Berichtserfassung durch ein Häkchen entscheiden, ob die StAfA die Meldung ebenfalls bekommen soll. Dieses Häkchen setzte ich in der Regel und gehe auch davon aus, dass die Meldung dort ankommt. Überprüft habe ich das allerdings auch noch nicht, da ich zum Zweifeln noch keinen Grund hatte.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • ich melde seit ca. 3 Jahren die Unfallmeldungen über das BG-Extranet. Wie Tanzderhexen bereits richtig erwähnt hat, kann man am Ende der elektronischen Berichtserfassung durch ein Häkchen entscheiden, ob die StAfA die Meldung ebenfalls bekommen soll. Dieses Häkchen setzte ich in der Regel und gehe auch davon aus, dass die Meldung dort ankommt. Überprüft habe ich das allerdings auch noch nicht, da ich zum Zweifeln noch keinen Grund hatte.

    ok..., das kenne ich so nicht. Bei mir gibt es die Möglichkeit, einen seperaten Ausdruck für das GAA zu erstellen, um diesen dann auf dem Postweg zu versenden.
    Wie von Schnecke geschildert, ist das ein absolut anderer Sachverhalt. Durch das Häkchen erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Meldung weitergeleitet wird. Das ist o.k. Ich fände es anstößig, wenn die BG das von sich aus täte. Es gibt durchaus Situationen, in denen die BG berechtigt ist, eine Unfallanzeig zu fordern, während es nicht auch automatisch ein meldepflichtiges Ereignis gegenüber dem GAA ist.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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