Netzstecker ziehen bei ortsveränderlichern elektischen Betriebsmittel.

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  • Hallo ,

    ich brauch mal eure hilfe.

    Folgende Situation:

    Bei uns im Unternehmen sind diverse Schleif-und Schweißarbeitsplätze.

    In diesem Bereich sind Werkzeuge wie: Winkelschleifer, Wig-Schweißgerät,Stabschleifer und Handbohrmaschinen.

    Diese Geräte sind dauerhaft ( den ganzen Tag ) eingeschaltet auch wenn diese nicht über den ganzen Tag genutzt werden.

    In Einer Schleibox ereignete sich ein Unfall bei dem ein kollege an die Brennerspitze des Schweißgeräts kam und einen Stromschlag erlitt.

    Ich war der Meinung das ortsveränderlichern elektische Betriebsmittel nach Gebrauch auszuschalten sind und der Netztstecker zu ziehen ist.

    Leider habe ich bisher noch keine Vorschrift gefunden.Kann mir hier jemand weiter helfen.

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  • In diesem Bereich sind Werkzeuge wie: Winkelschleifer, Wig-Schweißgerät,Stabschleifer und Handbohrmaschinen.
    Diese Geräte sind dauerhaft ( den ganzen Tag ) eingeschaltet auch wenn diese nicht über den ganzen Tag genutzt werden.
    ... Unfall ... Stromschlag .
    Ich war der Meinung das ortsveränderlichern elektische Betriebsmittel nach Gebrauch auszuschalten sind und der Netztstecker zu ziehen ist.
    Leider habe ich bisher noch keine Vorschrift gefunden.Kann mir hier jemand weiter helfen.

    Wenn Du trotz intensiver Suche noch keine Vorschrift gefunden hast, dann hier drei Möglichkeiten, eine Antwort zu schaffen:
    BetrSichV: §3 Gefährdungsbeurteilung
    BGV A1 - "Grundsätze der Prävention" mit: s.o.
    BGV A0 - "gesunder Menschenverstand" mit s.o. ;)

    Aus der Kombination dieser drei angeführten Richtlinien legst Du die Verhaltensweise in Deinem Unternehmen fest.
    Fragen, wie "wo steht denn das?" beantwortest Du mit "... in der Gefährdungsbeurteilung.".
    Basta.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sranger,

    Wenn Du trotz intensiver Suche noch keine Vorschrift gefunden hast, dann hier drei Möglichkeiten, eine Antwort zu schaffen:
    BetrSichV: §3 Gefährdungsbeurteilung
    BGV A1 - "Grundsätze der Prävention" mit: s.o.
    BGV A0 - "gesunder Menschenverstand" mit s.o. ;)

    Aus der Kombination dieser drei angeführten Richtlinien legst Du die Verhaltensweise in Deinem Unternehmen fest.
    Fragen, wie "wo steht denn das?" beantwortest Du mit "... in der Gefährdungsbeurteilung.".
    Basta.

    dem kann ich nichts mehr hinzufügen, a.r.ni hat es auf dem punkt gebracht :thumbup:

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Aus der Kombination dieser drei angeführten Richtlinien legst Du die Verhaltensweise in Deinem Unternehmen fest.
    Fragen, wie "wo steht denn das?" beantwortest Du mit "... in der Gefährdungsbeurteilung.".
    Basta.

    dem kann ich nichts mehr hinzufügen, a.r.ni hat es auf dem punkt gebracht :thumbup:

    einen hätte ich noch...
    die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung, die ohnehin Gesetz sind, packst Du in die Brandschutzordnung. Dann ist fertig 8o

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • geniale antwort....bei unseren sturköppen aber nicht so einfach vermittelbar.

    rückendeckung von oben -negativ.

    es steht übrigens auch in "fast" jeder bedienungsanleitung,dies hat aber leider kein gesetzescharacter.

    Einmal editiert, zuletzt von stranger (15. Februar 2011 um 20:26)

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  • geniale antwort....bei unseren sturköppen aber nicht so einfach vermittelbar.

    rückendeckung von oben -negativ.

    es steht übrigens auch in "fast" jeder bedienungsanleitung,dies hat aber leider kein gesetzescharacter.


    Hallo zusammen,

    als angehende FaSi würde mich bei der Aussage, dass die Rückendeckung (ich gehe nun mal vom Arbeitgeber aus) nicht gegeben ist, welche Möglichkeiten gegeben sind? Hinweis an die Gerwerbeaufsicht? Beschäftigte motivieren? Augen zu und durch?

    Sorry für für die etwaige naive Frage, aber als Neuling hat man das Handwerkszeug noch nicht inne. Habe auch teilweise das Problem, dass Anforderungen (z.B. bei mir, Personalbesetzung nach UVV Kasse) nicht berücksichtigt werden und der Arbeitgeber einfach wegschaut.


    Viele Grüße

    Sascha


    rückendeckung von oben -negativ.

    Für die einen ist es Klopapier, für die anderen die wahrscheinlich längste Serviette der Welt.

  • Ich war der Meinung das ortsveränderlichern elektische Betriebsmittel nach Gebrauch auszuschalten sind und der Netztstecker zu ziehen ist.

    Leider habe ich bisher noch keine Vorschrift gefunden.Kann mir hier jemand weiter helfen.


    Hallo,
    frag doch mal bei dem Schadensversicherer diesbezüglich an, das hast du garantiert einen Verbündeten.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-