Eingeschränkte Bewegungsfreiheit in geplanter Werkstatt

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  • Hallo zusammen,

    wir planen für unsere Firma für den Bereich Instandhaltung die Einrichtung einer kleinen Werkstatt. In dieser Werkstatt wird immer nur eine Person arbeiten und die Arbeitszeit in der Werkstatt ist auf einige wenige Stunden pro Monat begrenzt.
    Die Platzverhältnisse sind sehr beengt: Der ganze Raum ist 3,50m lang und 1,75m breit und es soll eine U-förmige Werkbank eingebaut werden, die den Bewegungsfreiraum auf 0,72m Breite einengt. Damit ihr euch ein Bild davon machen könnt, habe ich mal das Bild angehängt:

    Es sollen folgende Geräte zum Einsatz kommen:

    - Tisch-Säulenbohrmaschine (soll stirnseitig an einem festen Platz stehen)
    - Tischkreissäge (15cm Blatt, kleines Modell, was im Bedarfsfall aus dem Regal genommen wird)
    - Bandschleifmaschine (soll seitlich an einem festen Platz stehen)
    - Schraubstock zum Einspannen von Werkstücken, die bspw. mit Feile, Säge, Dremel o.ä. bearbeitet werden müssen (ebenfalls an einem festen Platz seitlich)

    Den Mitarbeitern, die dort arbeiten werden, sind die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit den Maschinen bekannt. Insoweit ist - außer der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung - alles klar. Aktuell bereitet mir der Gedanke Sorgen, in einem so schmalen Bereich zu arbeiten, wenn ich dabei einen Bandschleifer usw. benutzen soll.

    Ich tu mich allerdings sehr schwer damit, passende Vorschriften zu finden, die sich zum Thema Gangbreite auslassen.

    - BGI 5003 bei Maschinen in der Zerspanungstechnik hält nichts vor
    - ASR A2.3 zum Thema Fluchtwege greift hier nicht, da der eingeschränkte Platz kein Fluchtweg ist und es sich auch nicht um einen gefangenen Raum handelt

    Hat einer von euch vielleicht hier Erfahrungen oder Tipps für eine passende BGV, BGR oder BGI, die mir weiterhilft? Es darf auch gerne eine nicht mehr weiter gepflegte Schrift sein, sofern der letzte Stand nicht gerade aus der Bismarck-Zeit stammt :)

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  • Hallo DeichShaf,

    also die Arbeitsstättenverordnung sagt ja nur "Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können" und zu Verkehrswegen "Verkehrswege,.................. müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können..................."

    Bei deiner Werkstatt geht es ja um Bewegungsfläche und nicht um Gangbreite, denn es handelt sich ja nicht um einen Verkehrsweg der von A nach B führt.


    In der alten Arbeitsstättenverordnung waren 8 m² als Mindestgröße für einen Arbeitsraum gefordert, wobei das für einen dauerhaften Arbeitsplatz galt.

    Zudem gab es die Anforderung an die freie Bewegungsfläche:
    Zitat aus der alten Arbeitsstättenverordnung: „§ 24 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz

    (1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muß so bemessen sein, daß sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit unbehindert bewegen können. Für jeden Arbeitnehmer muß an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m2 zur Verfügung stehen. Die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.

    (2) Kann aus betrieblichen Gründen an bestimmten Arbeitsplätzen eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m2 nicht eingehalten werden, muß dem Arbeitnehmer in der Nähe des Arbeitsplatzes mindestens eine gleich große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.“

    Was du wissen musst:
    Können alle Körperbewegungen, die zur effizienten Verrichtung der Arbeit nötig sind, ungehindert und ohne Anstoßgefahr ausgeführt werden?

    Wird der Bewegungsraum am Arbeitsplatz von Material, Werkzeugen und Geräten freigehalten?

    Das Zauberwort dürfte Gefährdungsbeurteilung sein: Kommt ihr zu dem Schluss, dass alle Arbeiten in dem Bereich auch unter ergonomischen Gesichtspunkten sicher ausgeführt werden können, kann die Werkstatt so eingerichtet werden.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo
    Arbeiten mit den o.g. Maschinen könnten als gefährliche Alleinarbeit nach BGR 139 zählen.
    Das bedeutet entweder Personennotrufanlage installieren oder zu zweit arbeiten.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo
    Arbeiten mit den o.g. Maschinen könnten als gefährliche Alleinarbeit nach BGR 139 zählen.
    Das bedeutet entweder Personennotrufanlage installieren oder zu zweit arbeiten.

    Guter Einwand, hätte ich so nicht eingeschätzt aber, dass kann mit Hilfe der http://www.dguv.de/psa/de/regelwe…aevleit_pna.pdf ermittelt werden.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Guter Einwand, hätte ich so nicht eingeschätzt aber, dass kann mit Hilfe der http://www.dguv.de/psa/de/regelwe…aevleit_pna.pdf ermittelt werden.


    Das war aber eigentlich nicht die Frage, denn die lautete nach meinem Verstehen:

    > Ich tu mich allerdings sehr schwer damit, passende Vorschriften zu finden, die sich zum Thema Gangbreite auslassen.

    Andererseits ist der Aspekt Alleinarbeitsplatz zu berücksichtigen. Aber dieser Gesichtspunkt hat primär nichts mit der Arbeitsplatzgröße zu tun.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo DeichShaf,

    na die Bewegungsfreiheit ist in der Breite schon um einiges geringer als 720mm. Bedenke alleine mal den Schraubstock.
    Wie soll da ein Mensch sicher arbeiten. Beziehe dich auf die Arbeitstättenverordnung, wie Awen schon so treffend anmerkte.
    Unter ähnlichen Umständen ist vor Jahren ein Labor geschlossen worden.
    Was wäre bei eventuell nötigen Rettungsmaßnahmen, gar einer Reanimation vor Ort??

    LG Dental :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten. Es zeigt sich immer wieder, dass man allein nicht alles wissen kann und dann trotz aufwändiger Suche nichts passendes findet, weil man mit den falschen Suchbegriffen hantiert hat :)

    Allein schon die Aussagen aus §24 ArbStättV reichen aus, um der Idee in der geplanten Form einen Riegel vorzuschieben. Und erfreulicher Weise sind die Kollegen einsichtig und planen jetzt eine L-förmige Werkbank mit genug Bewegungsfreiraum.


    Zum Thema Alleinarbeit - ein sehr guter Einwand! Es ist jedoch so, dass der Raum direkt an einem stark frequentierten Flur liegt und nur bei geöffneter Tür gearbeitet wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall in kürzester Zeit entdeckt wird, ist nahe 100%. Hinzu kommt der Umstand, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, bei dem schwere Verletzungen auftreten, gering ist.

    Generell gilt bei Arbeiten mit den Maschinen Tragepflicht für enganliegende Kleidung und für Mitarbeiter mit langen Haaren auch eines Haarnetzes. Handschuhe sind grundsätzlich verboten (KSS werden nicht eingesetzt). Und Mitarbeiter, die ohne Schutzbrille schleifen oder bohren, dürfen sicher sein, eine Abmahnung zu erhalten (es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass ich sowas erlebe).

    Eine technische oder organisatorische Lösung verbietet sich leider aus wirtschaftlichen Gründen (wie oben erwähnt wird dort nur wenige Stunden im Monat gearbeitet) und auch aus Platzgründen.


    Die Maschinen und die davon ausgehenden Gefahren...tjaaa...

    Der Bandschleifer produziert Späne und Funkenflug. Klar, dass nur passende Kleidung hier wirksam schützt. Es handelt sich um ein Tischgerät mit einem Schleiftisch von 30x7cm. Elektrische Leistung 65W. Das Schleifband kann ich im vollen Lauf mit der bloßen Hand stoppen. Ich sehe also kein Risiko des Eingezogenwerdens. Bleibt der Flug von Spänen und Funken, was durch PSA am sinnvollsten zu lösen ist. Der Funkenflug ist übrigens vom Körper weg gerichtet, was aber keine Entwarnung bedeutet.

    Anders die Tisch-Säulenbohrmaschine: Leistungsstarker Motor, Getriebe mit Untersetzung - ich denke wir sind uns einig, dass hier ein Mensch eingezogen werden kann. Dass dabei dann auch schwere Verletzungen auftreten können, ist zweifellos möglich. Sofern die dort tätigen Mitarbeiter aber korrekt arbeiten (zB Werkstück nicht mit bloßen Händen festhalten usw), ist das Risiko gering (ich komme nach Nohl auf eine Maßzahl von 2, was im grünen Bereich liegt). Es ist auf technischem Wege keine sinnvolle Schutzmaßnahme möglich. Ebenso ist organisatorisch nicht zu verhindern, dass ein Mitarbeiter gefährdet wird, so dass nur die nachgelagerten Maßnahmen eingesetzt werden können: PSA (Schutzbrille, Haarnetz, enganliegende Kleidung) und Unterweisung. Wenigstens hat die Maschine ein Schnellspannfutter und einen klappbaren Plastikschutz der lange Späne bricht. Mir fällt als weitere technische Maßnahme nur der Einsatz einer Rutschkupplung am Bohrfutter ein - Frage ins Rund: Gibt es sowas und wo kann ich mich mal darüber informieren?

    Und dann eben die Tischkreissäge, das Winz-Modell aus dem Baumarkt. Außer der wegklappbaren Abdeckung des Blattes gibt es da nichts. Schnittverletzungen, Amputationen und so weiter sind hier möglich. Hier kann ausschließlich über Unterweisung und PSA eingegriffen werden. Es ist wirtschaftlich einfach unsinnig, für Arbeiten die nur alle zwei Jahre damit gemacht werden und die dann 10 Minuten dauern, eine mehrere tausend Euro teure Säge zu kaufen, die das Blatt bei Berührung sofort nach hinten wegzieht.


    Ich bin dennoch offen für Anregungen, die hier helfen können und bei denen der Nutzen den Aufwand rechtfertigt.

    Gruß - Sven Wagner

  • Hallo Deichshaf,

    großes Lob. Das ist doch eine vernünftige und realistische Einschätzung der Gefahrensituation. Beim Umgang mit Maschinen verbleibt immer ein Restrisiko dessen sich der Benutzer bewusst sein muss. Dafür gibt es die erforderliche PSA und die Unterweisungen. Maschinen mit überflüssigen Schutzeinrichtungen auszurüsten ist nicht zielführend. Es muss immer noch vernünfig daran gearbeitet werden können. Schutzeinrichtungen, die dies nicht zulassen, werden vom Werker nicht akzeptiert und in letzter Konsequenz manipuliert.

    Rutschkupplunen am Bohrfutter kann ich mir nicht so recht vorstellen, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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